Vermieter holt keinen Notdienst, weil der ihm zu teuer ist..ich habe kein warmes Wasser?

6 Antworten

Eine Mietminderung muß angekündigt werden! Ob 15% gerechtfertigt sind, wäre auch noch zu klären. Auf jeden Fall ist es nicht ratsam, einfach einen Teil der Miete einzubehalten!

Du schreibst in einem Kommentar, daß du nur zu Besuch bist. Dann hast du doch damit ohnehin nichts zu tun und es ist Sache deiner Gastgeber.

"Eine Mietminderung muß angekündigt werden!" 

An diesem Satz ist die Grammatik fast richtig und der Inhalt ganz falsch.

anteilsmäßig um 15% kürze (...)  dann kann dem das doch egal sein...ein Notdienst wäre um ein vielfaches teurer als seine Einbußen durch die Mietminderung..

Im Gegenteil: Mietminderungsanspruch von 15% pro Tag nach Kennntis des Mangels bis zu dessen Behebung macht bei 600 EUR Warmmiete gerade mal [600 Euro (Warmmiete) x 15% (Minderung) x 2 (Tage) / 31 (Tage) =] 2,90 EUR/Tag. Davon soll der VM einen Rechnungs-Zuschlag von 150% - 200% eines Notdiensteinsatzes bezahlen können?

hat man denn als Mieter hier garkeine Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen?

Aber nicht nachts oder an Wochenenden, gar Sonn- und Feiertagen. Wenn du ein ungestörtes Wochenende beanspruchst und für Mietergespräche oder Besichtigungen zurecht nicht zur Verfügung stehen willst, musst du das auch deinem Vermieter zugestehen.

Zumal der selbstverständlich den Monteur seines Vertrauens beauftragen darf, der (ausgerechnt dieses Wochenden oder grundsätzlich) keinen Notdienst bereitstellt: Die Zuschläge sind deshalb so heftig, weil er seinem Mitarbeiter einen Bereitschaftsdienst mit Zuschlägen bezahlen muss, auch wenn der nie angerufen würde und keinen Umsatz erzielt.

G imager761

Warmes Wasser am Wochenende ist nicht lebensnotwendig. Ein Notdienst kann da tatsächlich unverhältnismäßig teuer sein.

Warmes Wasser kann man auch auf dem Herd bereiten.

Du kannst die Miete aber nur für die Tage kürzen, an denen du kein warmes Wasser hast. Und das ist längstens heute und morgen. Wenn Montag der reguläre Mechaniker kommt, wird das Teil wohl wieder laufen. Bei einer Kaltmiete von 500 Euro wären das gerade mal 5 Euro. Ich fürchte, dein Vermieter kann besser rechnen als du :-)))

nein kann er nicht....genau das Problem habe ich doch oben beschrieben. Ich suche aber nach Möglichkeiten von Mietern, diesem Verhalten entgegenzuwirken

In meinen Augen übertreibst du maßlos.Man kann auch warmes Wasser anders erzeugen und als Notbehelf ist das auch zumutbar.

ich bin ja hier nur zu Besuch :D zu Hause hätte ich den Notdienst geholt und das reparieren lassen. Ein Vermieter hat Pflichten, kommt er diesen nicht nach, zahlt er dafür. Dafür gibt es ja glücklicherweise den Mieterschutzbund...was sich Vermieter z.T. herausnehmen ist frech. Wenn ich mich abhärten will, ziehe ich in die Berge und miete keine Wohnung. Wenn du das so hinnimmst, kann ich das nicht gutheißen....diese Einstellung unterminiert die Rechte aller Mieter

@22question

Du bist dir ja nicht mal im klaren darüber ob du dort Besucher bist oder Mieter der Wohnung.Das sind unterschiedliche Verhandlungspositionen.
Außerdem ist der Ausfall einer Therme kein Notfall.Das wäre der Fall wenn die Heizung ausfällt oder dergleichen.

Du bist verärgert,das ist verständlich,rechtfertigt aber nicht die sofortige Instandsetzung.

@22question

Mit deiner Forderung kannst du deine Gastgeber in Teufels Küche bringen.

Es ist ihre Sache mit dem Vermieter zu sprechen. Dich geht das gar nichts an.

@22question

zu Hause hätte ich den Notdienst geholt und das reparieren lassen.

Auf eigene Kosten bliebe dir das unbenommen.

Ein Vermieter hat Pflichten, kommt er diesen nicht nach, zahlt er dafür.

Ja, aber erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Beseitigung eines bekannten Mietmangels, § 536a Abs. 2 BGB :-)
Wer meint, nachdem er den Vermieter sonntags aus dem Bett klingelte und dann keinen Monteuer vorbeigeschickt bekommen zu haben gleich den Notdienst auf dessen Kosten bestellen zu können, wird da rasch belehrt, wenn der die Rechnung zurückweist und er Notdient einem selbst den Mahnbescheid zuschickt :-O

Wenn ich mich abhärten will, ziehe ich in die Berge und miete keine Wohnung.

Bei Heizungsausfall während einer Dauerfrostperiode und Wohnraumtemperaturen im einstelligen Bereich stünde dir das auch zu, wenn der Vermieter nicht erreichbar wäre.

Nicht aber, wenn du deinem Abwasch erledigen willst oder nicht mit am Herd zubereiteten Warmwasser baden möchtest. Auch für Mieter gilt eine Schadensminderungspflicht.