Vermieter anlügen WG/Paar

6 Antworten

Paar oder WG hat unterschiedliche Kündigungsrechte und da kommt es schon darauf wer den oder die MV unterschreibt.

bauso 
Fragesteller
 14.03.2014, 13:26

Was denn für unterschiedliche Kündigungsrechte? Wir unterschreiben beide zusammen einen Mietvertrag. Ein rechtlicher Unterschied von sein Leuten die Sex haben und zwei Leuten die keinen Sex haben exisitiert doch gar nicht. Ich habe ja nicht von Ehe oder eingetragener Partnerschaft gesprochen.

Jogl90  14.03.2014, 13:27
@bauso

Dies kann z.b. schon damit zu tun haben, ob es nur einen Hauptmieter gibt, oder ihr als gleichberechtigte Mietpartein die Wohnung bewohnt

martinzuhause  14.03.2014, 13:29
@bauso

ihr könnt die wohnung dann auch nur gemeinsam kündigen.

bauso 
Fragesteller
 14.03.2014, 13:30
@Jogl90

wie gesagt, gleichberechtigte Mietparteien. Von daher insoweit kein rechtlicher Unterschied

bauso 
Fragesteller
 14.03.2014, 13:33
@martinzuhause

weiß ich wohl, aber das ist unproblematisch.

Fraganti  14.03.2014, 13:39
@bauso

Behauptest du jetzt...warte mal ab, wie es aussieht, wenn du ausziehen aber er dort bleiben will oder umgekehrt oder ihr euch mal um ein Mädel oder Geld streitet. Passiert schnell.

Fraganti  14.03.2014, 13:46
@bauso

Natürlich ist das ein rechtlicher Unterschied im Vergleich zu einer WG.

bauso 
Fragesteller
 14.03.2014, 13:47
@Fraganti

ich kenne ihn seit 20 Jahren, daran glaube ich nicht. Außerdem sind seine Frauen immer hässlich ;-)

jockl  14.03.2014, 13:51
@bauso

Wenn in einer WG Beide MV´s Unterschreiben kann der VM oder auch die WG-Partner die Verträge einzeln kündigen. Anders ist es wenn zwei Lebenspartner o.ä. einen MV unterschreiben. Dann muss der andere Partner einer Kündigung zustimmen. Oder aber auch der VM muss beiden Partnern kündigen.

Ist das wertneutral genug geschrieben ?

Fraganti  14.03.2014, 13:53
@bauso

Dann wünsche ich dir, dass es so klappt, wie du es dir vorstellst.

Die Frage Paar oder WG bezieht sich sicher eher darauf, dass der Vermieter bei einer WG befürchtet, dass häufige Wechsel stattfinden können und dabei immer mit Hauptmieter bzw. mit gleichberechtigten Mietern der Vertrag geschlossen wird.

Bei einem Paar ist es ja (außer im Trennungsfall) dass man ja gemeinsam in eine Wohnung einzieht, dort bleibt (vlt in der Regel auch länger als eine WG). Das ist für den Vermieter deutlich einfacher als eine WG.

Dass ihr gelogen habt ist natürlich nicht in Ordnung, es wäre sicher besser gewesen, wenn du gleich freundlich dich erkundigt hättest wieso es einen Unterschied macht. Wichtig wäre diese Unterscheidung wirklich nur im Mietvertrag und wenn ihr einen Mietvertrag wie ein Paar unterzeichnet aber wie eine WG dann wohnt, ist das vollkommen egal.

bauso 
Fragesteller
 14.03.2014, 13:29

Ja ich hab auch echt ein schlechtes Gewissen deshalb, aber wenn ich gesagt hätte ich will dazu nichts sagen, ist das im Endeffekt genauso als wenn ich das sage was sie nicht hören wollen. Dann wären wir bei der Konkurrenz um die Wohnung raus. Und im Endeffekt denke ich dann auch, was geht die das auch an? Die kriegen ihr Geld und Probleme werden sie mit uns weder als WG noch als Paar haben

Ich glaube demnach hat man eben ja auch bei solchen Fragen ein Recht auf Lüge, weil eben gerade die Nichtbeantwortung im Regelfall auch die gleichen Folgen hätte als würde ich die unzulässige Frage mit einer Antwort bescheiden die dem Fragesteller nicht passt.

schau dir chuck und larry an :D der film beschäftigt sich auch mit sowas

am besten am ersten tag an dem ihr einzieht haha

Der Vermieter will nur wissen, wie lange die Mietschaft anhält. Bei einer WG ist das Mietverhältnis oft nach wenigen Monaten durcheinander, weil einer auszieht und der echte Mieter nicht klar ist. Ein Paar wäre stabiler. Das ist das einzige Interesse des Vermieters. Was innnerhalb der Wohnung passiert, ist egal.

kein problem: eine meiner unzähligen wohnungen bekam ich auch NUR weil ich dem vermieter mit völlig unverbindlichen formulierungen eine "eheliche gemeinschaft" vorspielte: MEIN name ist xxx und DAS ist "die frau"..... bis zur kündigung haben die vermieter niemals mitbekommen, dass wir nicht verheiratet waren. die welt will beschissen werden und fühlt sich so auch ganz wohl. wenn es jemals "hart auf hart" ginge, könnte ich mir ein ähnliches gerichtsurteil wie zur frage gegenüber frauen bzeüglich einer potentiellen schwangerschaft vorstellen: da darf problemlos gelogen werden.