Verkaufwertbestimmung meines Autos für eine Beratungshilfe Gutschein vom Gericht?
Hallo
ich will eine Beratungshilfe vom Amtsgericht beantragen. Da steht drin, dass ich den Verkaufswert vom KFZ eintragen muss. Reicht eine geschätzte Wert oder muss ich das fachmännlich belegen ? Das würde ja extra kosten..? Hat jemand schon eine Erfahrung damit gemacht ? Danke im Voraus!
4 Antworten
Näherungsweiser Händler-EK unter wirkaufendeinauto.de => aber gib denen nicht deine echte Email-Adresse.
Da musst du nur einen ungefähren Preis eintragen. den Preis kannst du unter www.dat.de ermitteln oder schaust bei mobile.de nach vergleichbaren Modellen. Das geht dabei nur darum ob du einen Luxusschlitten oder eine Blechlaube fährst. Bei Luxusschlitten bekommst du den Beratungsgutschein nicht.
guck in den Handelsplattformen (mobile.de, autoscout24.de) was deine Kiste so ungefähr kostet und da suchst du dir einen eher niedrigeren Preis aus. Die Anzeige, auf die du dich berufst mit deiner Schätzung solltest du am besten ausdrucken, mindestens aber einen screen speichern, um deine Angabe belegen zu können.
Frag doch einfach die Stelle, die es wissen will!