Verjährung von Einbruch

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§ 78 (3) StGB:

Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist ... fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html

Komt drauf an wo du arbeiten willst...im normalen Führungszeugns stehen straftaten etwa 5 jahre drin (ausser du warst vor einem Jugendgericht) im erweiterten Führungszeugnis (Braucht man wenn man z.B. beim Staat arbeitet oder in der Medizin) stehn auch Einträge drin die normalerweise nach 5 Jahren gelöscht werden, also z.B- Sexualdelikte etc. ...naja und dann gibt es noch das Zentralregister...da steht alles für immer drin aber da haben nur sehr wenige Leute zugriff drauf.

So viel ich weis ist es nach bemerken 5 Jahre, aber es kann auch länger sein, das dauert halt.