Untermieter? Mitmieter?!

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Ein wichtiger Unterschied: Bei einem Untermietverhältnis kann jeder normal kündigen. Wenn der Untermieter kündigt, zieht er aus und muss nach Fristablauf nichts mehr zahlen.

Der Untermieter schuldet dem Hauptmieter nur die Untermiete. - Wenn der Hauptmieter seine Miete nicht zahlt, droht zwar die Kündigung für alle, der Untermieter "erbt" aber keine Mietschulden.

Wenn der Hauptmieter auszieht, muss er dem Untermieter zeitgleich kündigen und bei de sind zum Termin raus. Weigert sich der Untermieter, kann er relativ schnell vor die Tür gesetzt werden. Zhalt der Untermieter keine Miete, kann der Hauptmieter ihm kündigen und ihn rausschmeißen.

Bei gemeinsamem Vertrag (Mitmieter) sind beide dem Vermieter vollhaftbar. müssen beide die Kündung unterschreiben. Weigert sich einer, muss der andere ihn rausklagen.

Zahl ein Mitmieter keine Miete, kann der Vermieter die volle Miete vom anderen holen - notfalls einklagen, selbst wenn der bereits ausgezogen ist.

Hier auf GF gibts ne Menge Beiträge, von Mitmietern, die nach dem Auszug weiter die volle Miete zahlen müssen, weil der andere die Kündigung verweigert und zahlungsunwillig ist. RISIKO!

anitari  04.09.2012, 17:00

Ein wichtiger Unterschied: Bei einem Untermietverhältnis kann jeder normal kündigen. Wenn der Untermieter kündigt, zieht er aus und muss nach Fristablauf nichts mehr zahlen.>

Das ist bei einem Hauptmietverhältnis auch nicht anders.

Der Untermieter schuldet dem Hauptmieter nur die Untermiete.

Der Mieter, egal ob Haupt- oder Untermieter, schuldet seinem Vermieter die Miete.

Das der Vermieter zufällig selbst Mieter ist tut nichts zur Sache.

LisaChaotic 
Fragesteller
 04.09.2012, 17:40
@anitari

Danke danke :)) So dacht ich es mir auch schon teilweise & diese risiko will ich nicht eingehen

DANKE :)

Ein Untermieter hat meiner Definition nach nicht unbedingt ein persönliche Verhältnis zum eigentlichen Mieter! Daher hat der Untermieter zwingend ein eigenes Zimmer etc.!

(Der Untermieter zahlt seinen Teil der Miete an den eigentlichen Mieter, der seine Miete an den Vermieter zahlt!)

Ein Mitmieter mietet meiner Definition nach mit einer anderen Person zusammen eine Wohnung! Daher haben diese zwei Personen ein persönliches Verhältnis zueinander!

(Beide Mieter zahlen ihre Miete an den Vermieter)

LisaChaotic 
Fragesteller
 04.09.2012, 16:14

Dh. wenn einer Aufgrund von irgendwas ausziehen muss, muss der andere auch raus ?!

Younique  04.09.2012, 16:16
@LisaChaotic

Wenn dies bei ersterem zutrifft, dann müsste, sofern mit dem eigentlichen Vermieter nichts anderes vereinbart wird, meiner Meinung nach der Untermieter ausziehen, wenn der eigentliche Mieter auszieht!

Wenn dies bei zweitem zutrifft, dann kann der andere dort wohnen bleiben, wenn der jeweils andere auszieht! Sofern er die Miete aufbringen kann, ist das denk ich kein Problem!

LisaChaotic 
Fragesteller
 04.09.2012, 16:22
@Younique

Tja bei mir treffe eher das 2. zu & damit bin ich ehrlich gesagt unzufrieden, kann sein das ich mitmieter nun werde , wa sich aber überhauptnicht will. & laut der aussage des anderen mieters, verdient er zu wenig kohle um die miete allein tragen zu können & ich deshalb als mitmieter jetzt mitgehen muss. Also kann er alleine die Miete nciht aufbringen & dass wiederum heißt ja dann, das wenn einer auszieht er doch auch raus muss ?

Younique  04.09.2012, 16:26
@LisaChaotic

Ich kann dir, aufgrund deines Ausdrucks, zwar nicht ganz folgen, aber wenn du als Unter- oder Mitmieter ausziehen solltest, muss der andere Mieter auch ausziehen, sofern er die Miete nicht alleine tragen kann!

Sofern du Mitmieterin bist, beachte, dass auch du die Kündigungsfrist der Wohnung (in der Regel drei Monate) einhalten musst! Als Untermietern musst du das, sofern nicht anders vereinbart, meiner Meinung nach nicht!

LisaChaotic 
Fragesteller
 04.09.2012, 16:27
@Younique

Alles klar, dankeschön :)

Jorgfried  04.09.2012, 16:46
@Younique

kann der andere dort wohnen bleiben

... nicht automatisch - nur wenn der Vermieter der Vertragsübernahme zustimmt.

es einen Unterschied zwischen Untermieter & Mitmieter ?

Der Gesetzgeber kennt keinen Unterschied. Er kennt nur Mieter. Mitmieter kann auch ein im Vertrag stehender 2., 3. usw. Hauptmieter sein. Was dann insgesamt die Partei Mieter darstellt.

Um was genau geht es Dir denn?

Jorgfried  04.09.2012, 16:56

In einer WG gibt es große rechtliche Unterschiede zwischen einem gemeinsamen und einem Untermietverhältnis.

anitari  04.09.2012, 17:07
@Jorgfried

In einer WG gibt es große rechtliche Unterschiede zwischen einem gemeinsamen und einem Untermietverhältnis.

Nur wenn der Vertrag rechtlich ausdrücklich so geschlossen wurde.

Ist es ein "stink"normaler Mietvertrag mit mehreren Personen als Hauptmieter, ein "stink"normeler Untermietevertrag oder Jeder Bewohner einen eigenen Vertrag hat tut es nichts zur Sache das man sich als WG betrachtet.

Jorgfried  04.09.2012, 17:46
@anitari

Ok, ganz einfach - wenn mehrere Personen in einem Vertrag als Mieter stehen, dann haftet idR jeder einzelne für die Gesamtmiete und alle Kosten, wie bei einer gegenseitigen Bürgschaft und keiner kann sich allein aus dem Vertrag lösen, wenn das nicht ausdrücklich vereinbart ist. Für den Vermieter ist das ideal, für den Mieter aber ein großes Risiko.