Führerschein Beschlagnahme wegen Verdacht auf Trunkenheit im Verkehr. Wie lange dauert das Verfahren?

6 Antworten

Hallo,

also ich muss dir ganz ehrlich sagen, dass das ganze nicht gut aussieht. Meine Cousine hatte mal das ''gleiche Problem'' und ihr Führerschein wurde dann für ziemlich lange Zeit beschlagnahmt. So weit ich weis musste Sie dann nach circa einem Jahr einen Idiotenteest und noch ein paar andere Dinge machen bevor sie den Führerschein wieder bekommen hat.

Ich kann dir damit bestimmt nicht großartig weiterhelfen, aber ja.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo, danke für die Antwort. Aber die hilft mir wirklich nicht großartig weiter. Ich gehe ja sowieso davon aus dass das Verfahren eingestellt wird beziehungsweise in der Verhandlung die Unschuld festgestellt wird. Trotzdem DANKE

Und deine Cousine wurde nicht beim Fahren des Autos erwischt sondern stand nur daneben? Mit welcher Begründung haben die ihr den Lappen weggenommen?

@Schwarzlicht42

naja es war auch so eine komische Situation, ich glaube sie ist nicht gefahren saß aber irgendwie schon drin oder so. Auf jeden fall so ähnlich.

Aus Deiner Sachverhaltsschilderung geht nicht hervor, zu welchem Zeitpunkt bzw. in welchem Zeitraum Du Dich dermaßen abgeschossen hast.

Problem ist, dass Dich ein glaubwürdiger Zeuge erkennbar alkoholisiert am Fahrzeug angetroffen hat. Auf Nachtrunk alleine kannst Du Dich also nicht berufen.

Wurde das Fahrzeug untersucht? Es widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Fahrzeuge "einfach so" einen Platten haben. Wenn im Reifen kein eingefahrener Fremdkörper steckt, spricht viel dafür, dass Du Dir den Schaden zugezogen hast, weil Du (alkoholbedingt) einen Randstein o.ä. überfahren hast. Das wäre der vermutete Unfall.

Wo war denn Dein Bruder, der angeblich gefahren sein soll, um 02.40 Uhr? Wollte er Dich abholen? Und wieso musstest Du dann zu Fuß heimlaufen? Auch hier ist die Glaubwürdigkeit Deiner Schilderung zumindest zweifelhaft.

Bei einer angenommenen BAK von 1,89 Promille wird das Verfahren ziemlich sicher nicht eingestellt. Als Staatsanwalt würde ich auch gerne herausfinden wollen, ob Dein Bruder bereit ist, eine Falschaussage vor Gericht zu tätigen. Dein Bruder könnte zwar die Aussage verweigern, das wird Dir aber erst recht nicht weiterhelfen.

Hallo Robert,

Danke für deine qualifizierte Antwort.

Ich habe den ganzen Abend etwas getrunken, aber im Zeitraum von 1:45 Uhr bis 3:15 Uhr habe ich noch mehr getrunken.

Das Fahrzeug wurde nicht untersucht und es war auch kein Bordstein in der Nähe, der den Platten auslösen hätte können.

Mein Bruder wollte mich heim fahren, wir mussten aber das Auto wegen dem Platten stehen lassen. Mein Bruder ist gegen 2:30 Uhr mit seinem Fahrrad, welches wir hinten im Bus eingeladen hatten nach Hause gefahren. Er Wohnt nicht bei mir. Ich habe nur noch meine Sachen zusammen gepackt, als ich am Auto gesehen wurde.

Strafbefehl ist soeben per Post gekommen. 60 Tagessätze und 9 Monate

DANKE

@elektroeck

Dann kannst Du jetzt überlegen, ob Du den Strafbefehl akzeptierst oder nicht. Das solltest Du mit Deinem Anwalt (oder besser mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht) besprechen. Der kann Dir sagen, ob er hinreichend große Chancen sieht, in einem Gerichtsverfahren besser wegzukommen.

"Es widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Fahrzeuge "einfach so" einen Platten haben."

Warum soll man nicht einfach so einen Platten haben?

Arschkarte gezogen. Aber eigentlich müsstest du Freigesprochen werden, da du ja nicht beim Fahren des Autos erwischt wurdest und es kein Gesetzt gibt, nicht betrunken neben dem Auto zu stehen. Drinsitzen kann man glaube ich auch, aber dann kommt es drauf an ob der Schlüssel steckt? (nicht ganz sicher)

Jedenfalls sollte dir doch dein Anwalt sagen können, wie die Tendenz ist und ob du Schadenersatz geltend machen kannst...

Ein geflügelter Spruch von Anwälten zum Thema Dienstaufsichtsbeschwerde ist: "Formlos, fristlos, zwecklos." Manche Anwälte weigern sich sogar, überhaupt eine zu schreiben, weil das eh nichts bringt.

Ansonsten trifft hier noch ein zweiter Anwalts-Standardspruch zu: "Vor Gericht und auf hoher See liegt unser Schicksal in Gottes Hand."

Hallo, eine Bekannte die selbst bei der Bundespolizei ist, hat mir gesagt, dass eine Meldung beim Bundesministerium des Inneren dem Beamten schon einige Probleme machen würde. Die Frage ist dann nur, ob ich noch ohne jedes Mal aufgehalten zu werden, über öffentliche Straßen.....

Für die Durchsuchung deiner Wohnung brauchte es dein Einverständnis nicht. Lt. Polizei bestand "Gefahr in Verzug" und wenn die bei dir nicht zufällit 10 leere Bierdosen gefunden haben, dann wirst du was die Trunkenheit betrifft, schlechte Karten haben.

Hallo Jack, danke für deine Antwort.

Bei der Durchsuchung wurden auch die von mir für den Nachtrunk angegebenen alkoholischen Getränken gefunden, katalogisiert und fotografiert.

Ist auch „Gefahr in Verzug“ wenn eine alkoholisierte Personen zu Hause sitzt?

@elektroeck

Mit Gefahr in Verzug kann man alles begründen und sie wollten halt feststellen wieviel du später möglicherweise noch getrunken hast. Fast 2 Promille sind ja nicht gerade wenig.