Umwandlung von Weihnachtsprämie in Anwesenheitsprämie?

2 Antworten

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Auch Weihnachtsgeld ist pfändbar...
Allerdings nicht in voller Höhe, denn nach § 850a Nr. 4 ZPO heißt es das Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro, unpfändbar sind. Alles drüber wäre dann weg.

Und wie der AG diese Prämie nennt ist dabei völlig egal.

Familiengerd  24.04.2018, 12:33
Und wie der AG diese Prämie nennt ist dabei völlig egal.

So ganz "völlig egal" ist das denn doch nicht!

Bei einer Anwesenheitsprämie gibt es bestimmte Voraussetzungen für den Anspruch (z.B. die Nichtüberschreitung einer bestimmten Anzahl von Erkrankungstagen); und wenn es für das Weihnachtsgeld solche Voraussetzungen nicht gab, kann er es nicht so selbstherrlich in eine Anwesenheitsprämie mit bestimmten Voraussetzungen umwandeln!

Pfändungssichere Prämien gibt es nicht.

Prämien sind freiwillig, es sei denn der Arbeits- oder Tarifvertrag besagt etwas anderes.

Familiengerd  24.04.2018, 12:29

Er kann auch verpflichtet sein aufgrund einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung, des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG.