Übernimmt der Vermieter die reparatukosten für ein kaputten Rollladen?

12 Antworten

Es gibt verschiedene Arten von "kaputt". Das Rolloband ist ein Verschleißteil, das du als Mieter verschleißt und du musst für den Ersatz aufkommen. Sowas kann man auch selber reparieren, wenn man etwas handwerklich geschickt ist. Ein Handwerker kostet mit Material und Anfahrt vielleicht 50-70 Euro.

Sollte es sich z.B. um ein von Hagel durchlöchertes Außenrollo handeln, dann muss es der Vermieter ersetzen.

Ich hatte beide Varianten schon erfahren.

schleudermaxe  19.06.2015, 08:50

... tolle Wurst und glaube ich eben nicht, denn wenn das so stimmt, ist der liebe Mieter u. a. auch zuständig für den Fußbodenbelag, die Wanne und den Herd, oder?

anitari  19.06.2015, 10:46

Das Rolloband ist ein Verschleißteil, das du als Mieter verschleißt und du musst für den Ersatz aufkommen.

Sofern es denn eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gibt, es ein "Allerwelts-Rollo" ist bei dem so ein Gurt bestenfalls 20 - 30 € kostet und die Reparatur inkl. Material nicht teurer als der Höchstbetrag für Kleinreparaturen ist.

Kann man generell nicht sagen, kommt darauf an was und wie er beschädigt ist/wurde. Dann kommt es darauf an was in deinem Mietvertrag steht, bei mir steht dass ich Reparaturen bis 100 Euro selbst übernehmen muss, was ein gerissenen gurt oder eine Spule ja beinhaltet, sollte es dann ein komplett neuer Rolladen sein würde es sicher mehr kosten und somit wäre der Vermieter dafür zuständig. Lies dir am besten erst deinen Mietvertrag durch.

Was heißt "kaputter Rolladen"? Handelt es sich nur um den Wechsel des Gurtes? Das wäre eine Kleinreparatur, die in vielen Verträgen vom Vermieter zu zahlen sind. 

Wenn du durch Fehlbedienung einen Rolladen kaputt gemacht hast, wäre das ein Mietsachschaden, den du über deine Haftpflichtversicherung regulieren lassen kannst.

Für Instandhaltung und -setzung ist der Vermieter zuständig.

Verschulden das Mieters für den Schaden natürlich ausgenommen.

Kleine Reparaturen können per vertraglicher Vereinbarung auf den Mieter "abgewälzt" werden. Aber nur bei Reparaturen an Sachen die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.

Beim Rollo z. B. wäre das der Gurt.

Wenn er nicht mutwillig eingeschlagen wurde muss er das übernehmen. Allerdings darf der Mieter die Reparatur nicht in Eigenregie vornehmen lassen, er muss dies dem vermieter melden und nur er darf die Reparatur veranlassen.