Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine Unterrichtung bei der IHK?
Ich arbeite seit einigen Monaten bei einer Sicherheitsfirma. Falls ich weitermachen möchte, muss ich die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe §34a bei der IHK absolvieren. Mein Chef hat gesagt, er wird das Thema mit der Kostenbegleichung mit jedem einzlenen Mitarbeiter persönlich besprechen. Ich arbeite derzeit in tz (deswegen verdiene ich noch nicht so viel Geld) und möchte weitermachen und frage mich, ob die Firma die Kosten für die Unterrichtung übernimmt.
5 Antworten
Wenn der Arbeitgeber das von Dir verlangt, muss er auch die Kosten übernehmen. Leider ist das Heutzutage nicht mehr gang und gäbe und Mitarbeiter werden schnell ersetzt. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, dass das JobCenter, bzw. die Arbeitsagentur solche Lehrgänge bezahlt zur "Abwendung drohender, oder möglicherweise schon bestehender Arbeitslosigkeit".
Genau so ist es...
Mit dem Beleg der Teilnahme an der Unterrichtung hast du ein persönliches privates Dokument . Damit kannst du dich bei jedem Unternehmen bewerben . Daher ist es eine Chance für *DICH * um eine Qualifizierung zu erreichen . Wenn der Betrieb etwas dazu gibt ist es toll , aber sicher nicht verpflichtend .
also ich kann nur aus eigener erfahrung berichten, ich arbite in der herstellenden industrie, und meine weiterbildungen wurden alle vom arbeitgeber bezahlt. frag dochmal bei deinem chef oder in der entgeltabrechnungsabteilung nach.
nalefiz , du vergisst den Passus der Beschäftigung über Mindest -Verweildauer .
Das ist nach meiner Einschätzung eine Pflichtaufgabe des Arbeitbegers. Es doch wiedermal ein starkes Stück, dass er diese Aufgabe auf die Angestellten abwälzen will - so hoch sind die Löhne in dem Bereich außerdem auch nicht!!!
was machst du derzeit denn genau für diesen Arbeitgeber?