Über rot gefahren doch aufbauseminar?

Der Brief  - (Recht, Auto, Auto und Motorrad)

5 Antworten

Rechtskraft erlangt der Bescheid wenn du ihn bezahlst und den Verstoß damit zugibst. Ist denn sicher dass du den Verstoß begangen hast?

Ich weiss nicht wie es ist wenn man dem Bescheid widerspricht um zu klären wer gefahren ist... Theoretisch kommt solange auch keine Post bzgl. Nachschulung. Es muss schließlich bewiesen werden dass du gefahren bist sonst könnte ja jeder kommen.

Das kommt von 2 unterschiedlichen Behörden und die Auflage für das Aufbauseminar kommt, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Bezahlt ist sozusagen.

Du könntest ja erfolgreich Einspruch erheben, einen anderen Fahrer benennen und dergleichen. Da wäre dann der Aufwand, alles zurückzuziehen viel größer.

Die Führerscheinbehörde wartet also, ob dieser Bußgeldbescheid so rechtskräftig wird und verhängt die PZM danach.

Gruß S.

Das Aufbauseminar kommt ja erst auf dich zu sobald das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Erst dann bekommst du auch deinen Treuepunkt.

Da auch erst dann die Voraussetzungen für das Aufbauseminar vorliegen, also der rechtskräftige A-Verstoß vermerkt ist, kann auch das Schreiben diesbezüglich kommen.

Sobald du das Ding bezahlt hast wirds rechtskräftig und es geht weiter.

Das ist erstmal nur der Bußgeldbescheid.

Probezeitmaßnahmen, in deinem Fall Anordnung zum Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit kommt erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides von der Fahrerlaubnisbehörde wenn diese Kenntnis davon erlangt. Das kann nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides noch einige Monate in Anspruch nehmen.

Hallo.

Es kommt der Brief, wenn das rechtskräftig geworden ist. Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

Mit Gruß

Bley 1914