Tieferlegung des Nachbargrundstücks
Guten Tag, habe mal eine Frage zu Nachbarschafts- und Baurecht.
Durch Verkauf des Nachbargrundstückes zu meiner Rechten und der dort nunmehr durchgeführten Veränderungen ist die von mir seinerzeit ins Erdreich eingesetzte Porotonmauer mindestens zur Hälfte freigelegt worden. Nun will der Nachbar, dass ich dafür Sorge trage, dass die Mauer so herrgerichtet wird, dass sie nicht in sein Grundstück drückt. Zudem soll ich eine von mir verkleidete Wand neu verkleiden, damit es dem neuen Nachbarn optisch passt. Frage: Kann der Nachbar das von mir verlangen, obwohl dieser den jetzigen Zustand gesetzt hat? Mein Wohnort ist Stade in Niedersachsen. Grundstück ist seit 1987 in meinem Besitz.
Danke für eine Antwort.
2 Antworten
Wer sein Grundstück erhöht oder tiefer gräbt, muss die Abstützngsmaßnahmen durchführen hier das sächsische Nachbarschaftsrecht alle anderen sind ähnlich "(3) Schäden, die in Ausübung des Rechts nach Absatz 1 dem Nachbarn, der Nachbarin, dem unmittelbaren Besitzer oder der unmittelbaren Besitzerin des zuerst bebauten Grundstücks entstehen, sind ohne Rücksicht auf Verschulden zu ersetzen. Auf Verlangen ist Sicherheit in Höhe des voraussichtlichen Schadens zu leisten; das Recht darf dann erst nach Leistung der Sicherheit ausgeübt werden.§ 8 Erhöhen
(1) Jeder Nachbar oder jede Nachbarin darf die Nachbarwand auf eigene Kosten nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst erhöhen, wenn dadurch keine erhebliche Beeinträchtigung für den anderen Nachbarn oder die andere Nachbarin zu erwarten ist. Das Vorhaben ist entsprechend § 6 Abs. 2 anzuzeigen. "gleiches gilt auch für die Tieferlegung des Grundstücks
Da müßtest Du einen Anwalt aufsuchen zwecks Beratung. Ich glaube nicht, dass das jemand hier weiß ...