Darf der Nachbar mein Wasser und Strom trennen

8 Antworten

juristisch ist das äußerst schwer zu beantworten, da es hier jede menge faktoren gibt, die wir hier nicht kennen, ggf. sogar welche, die nicht mal ihr kennt.

ihr solltet euch mit dem querulanten und dem vereinsorstand mal an einen tisch setzen und offen reden. vorher aber ruhig mal mit ALLEN fakten die ihr kennt, einen Anwalt aufsuchen, damit ihr schon mal eure rechte kennt. irgend eine lösung werdet ihr schon finden, und wenn es die ist, dass der querulant ein anderes stück land kriegt, oder einer von euch das des querulanten und der sehen darf wo er bleibt.

lg, Anna

Das hört sich nach Erpressung an! Wenn die Schächte bereits seit 30 Jahren auf bzw. über sein Grundstück gehen, dann habt Ihr Bestandsschutz. Er darf Euch nicht den Strom und oder das Wasser abstellen. Dazu ist er auf keinen Fall berechtigt. Am besten ist es, wenn er nicht mit sich reden lässt, einen Anwalt ein zu schalten und dem netten Nachbarn einen Schuß vor den Bug zu geben! So geht es nicht! Wenn er es 30 Jahre geduldet hat, kann er nicht von Heute auf Morgen von Euch Geld erpressen, in dem er Euch Wasser und Strom abstellt! Morgen Anwalt anrufen und Hilfe holen! Allein habt Ihr keine Chance einen derartigen Querkopf zur Vernunft zu bringen! Viel Glück und Erfolg!

Von meinen Wasserschacht ging früher eine Wasserleitung über die Wiese oberirdisch zum Nachbargrundstück mit extra Wasseruhr.In meinen Unterlagen ist offiziell ein Wasserrecht für den Nachbar eingetragen.Nach den Verkauf des Nachbargrundstückes hat der neue Besitzer sich von der Straße aus einen neuen Anschluss legen lassen.Die alte Leitung wurde abgerissen,das Wasserrecht hab ich nicht löschen lassen.Ist ja nicht mehr nötig.

Den Nachbarn wegen Erpressung und Nötigung anzeigen. Bzw ihm damit drohen.

Die Leitungen sind ja wohl unterirdisch? Wie will er die überhaupt abstellen? er kann nicht einfach öffentliche Versorgungsleitungen kappen!!! Egal ob die über sein Grundstück laufen.

Rechtsanwalt einschalten!!!!! Ist bei 10 Parteien durchaus machbar, und eine Erstberatung ist auch nicht so teuer.

androhecker  13.01.2015, 23:40

Solange ihm die Leitung gehört und er die Rechnungen zahlt kann er das durchaus machen

CarthorisCarter  13.01.2015, 23:43
@androhecker

Wie sollen die ihm gehören können??????? Die führe bloß über sein Grundstück! er hat sie nicht zusammen damit gekauft!!!

Bei mir auf dem Hausdach steht ein kurzer Strommast mit Stromleitung, da ist früher so gemacht worden, deshalb gehört die Stromleitung doch auch nicht mir! Über mein Grundstück führt eine Abwasserleitung von höherliegende Grundstücken, um da Grundstück herum ging nicht, wegen felsigem Boden.

Die Abwasserleitung gehört AUCH nicht mir!!!

Und da steht NIRGENDS dass ER die Rechnung zahlt.

androhecker  13.01.2015, 23:48

Ja, du hast die Leitung aber auch nicht da hin gebaut, also Öffentlich, die haben das selber gebaut, also gehört es dem Eigentümer des Grundstücks

CarthorisCarter  14.01.2015, 01:50
@androhecker

Das ist SCHNURZ wer die gebaut hat. Das ist eine Versorgunhsleitung, die musste damals genehmigt werden. Grundsätzlich und weil sie durch ein städtisches Grundstück ging.

Die Gartengemeinschaft hat für dieses Grundstück ein Durchleitungsrecht. Unabhängig vom Eigentümer. Das Durchleitungsrecht geht auch auf neue Eigentümer über, sprich ,er muss die Durchleitung von Versorgungsleitung dulden, sie gehen NICHT in sein Eigentum über und er hat KEINE Verfügungsgewalt darüber.

Wenn die Gartengemeinschaft die Leitung gebaut hat, gehört sie der Gartengemeinschaft, und nicht dem Grundstücksbesitzer. Sie kann durchaus öffentlicher Besitz sein, egal wer sie gebaut hat, das ist aber unerheblich. Wem sie NICHT gehört ist der Grundstücksbesitzer, er hat demzufolge keine Verfügungsgewalt darüber.

Ich hab da was gefunden, was ähnlich ist. Ist nicht identisch, aber durchaus ähnlich genug, um als Vergleich gelten zu können

http://www.frag-einen-anwalt.de/Durchleitungsrecht-Grundstueck---f141668.html

über sein Grundstück in Form von unter der Erde??

Schlumbi7 
Fragesteller
 13.01.2015, 23:44

der Strom und das Wasser gehen vom öffendlichen Schacht / Kasten in das selbst verlegte Strom / wassernetz. Die Leitungen gehen aber beim bösen Nachbar unterirdisch über´s Grundstück. Wir mussten uns immer anmelden, wenn wir einmal im Jahr die Wasserühren ablesen wollten. Er will uns damit erpressen, seine überhöhten Wegerechte zu zahlen.Wenn wir nicht jeder 130, € im Jahr zahlen ( 12 Parteinen ) macht er den Weg zu und stellt wasser und Strom ab. das Notwegerecht sehe ich nicht so dramatisch, das bekommen wir sicher durchgeboxt, aber was nützen uns dan die Gärten ohne Wasser-Strom ??

Mit der Anzeige auf Erpressung / Nötigung ist das schon eine gute Idee, finde ich. Virlen Dank ! m.