An wen sende ich eine Kündigung bei einer Erbengemeinschaft?

7 Antworten

Die Kündigung muß an alle Vermieter gehen wenn nicht ausdrücklich ein Erbe als Vermieter oder Vertreter der Erbengemeinschaft benannt worden ist.

Der Vermieter muß nicht auf die Kündigung reagieren, wird es aber normalerweise machen. Du mußt nur den Zugang der Kündigung beweisen können. Was Du hier aber nicht kannst.

Ich würde eine erneute Kündigung mit dem bisherigen Datum und dem Zusatz " oder zum nächstmöglichen Termin" absenden. Dazu eine Erklärung warum die zweite Kündigung und einer Bitte um Bestätigung.

Das wär Schadensbegrenzung und vielleicht ist der Vermieter auch kulant.

tweelein 
Fragesteller
 07.07.2014, 16:11

Also ich kann nur den Zugang der Kündigung an die genannte Erbin beweisen (da per Einschreiben verschickt). Wäre es möglich dem anderen Erbe eine Kopie davon zukommen zulassen mit einem Schreiben, indem ich alles weitere nochmal erkläre. Eine Originalunterschrift meines Vaters kann ich momentan nicht einholen.

Infos dazu sollten im mietvertrag bzw in der ergänzung zu diesm stehen.. nach dem Tod bei eigentzumsübergnag an die neuen besitzer sollte eine anpassung des mietvertrages stattgefunden haben bzw eine info darüber wer jetzt dein vermieter ist.. bei diesm ist dann auch zu kündigen.

wenn die erbengeminschaft als vermieter auftritt ist diese in der regel durch eine Adresse vertreten/ angegeben

tweelein 
Fragesteller
 07.07.2014, 16:05

Ich habe leider keine Ergänzung zum Mietvertrag erhalten. Ich habe nur ein formloses Anschreiben der Erbin vorliegen, dass sie eine Verwaltungsvollmacht über den Tod hinaus vorliegen hat (habe diese aber nie gesehen). Außerdem hat sie mir die Daten des Miterben mitgeteilt. Etwas anderes habe ich aber nie erhalten.

Nehme bitte Einsicht in's Grundbuch. Wer dort als Eigentümer eingetragen ist, an den / die solltest du die Kündigung schicken.

Meine Vermieterin ist vor einem Jahr verstorben, sodass er die Kündigung an die Erbengemeinschaft, aber an die Adresse einer Erbin geschickt hat.

Sind denn im Kündigungsschreiben alle Personen der Erbengemeinschaft angesprochen worden?

Und leben alle Personen der Erbengemeinschaft unter der selben Anschrift?

tweelein 
Fragesteller
 07.07.2014, 16:09

Die Kündigung ging an die Erbengemeinschaft xy zu Händen Frau xy an ihre Adresse. (Diese Adresse habe ich genau so aus der letztesn Nebenkostenabrechnung aus der Absenderadresse entnommen, allerdings ist auch die zweite Adresse unten angeben) Der zweite Erbe wohnt an einer anderen Adresse. Die weiteren Schreiben (NK-Abrechnung) habe ich immer nur von der angeschriebenen Erbin unterzeichnet erhalten.

anitari  07.07.2014, 16:19
@tweelein

An die Erbengemeinschaft xy "könnte" ausreichen. Bin mir da aber ehrlich gesagt nicht sicher.

Besser wäre es gewesen an jeden der Erbengemeinschaft eine Kündigung zu schicken.

Eine Kopie an den 2. Erben nachreichen wäre unnütz, da diese nicht die Originalunterschrift Deines Vaters trägt. Denn die ist bei Mietvertragskündigungen vorgeschrieben.

tweelein 
Fragesteller
 07.07.2014, 16:39
@anitari

Okay, ich werde mal abwarten, ob sich jemand meldet und ansonsten meinem Vater sagen er soll nach seinem Urlaub schnellstmöglich die Kündigung nochmal an die andere Adresse schicken. Dann muss ich halt im Zweifel einen Monat länger Miete zahlen. Danke für die Infos.

Wen eine Erbengemeinschaft Eigentümer sit ist gegenüber jedem Mitgleid der Erbengemeinschaft (=BGB-Gesellchaft) zu kündigen .. außer einem der beiden wäre die Geschäftsführung übertragen .... was Du aber vermutlich nicht weiß0t ....