Teilungsversteigerung. Wie verhindere ich das Mitbieten von anderen?

5 Antworten

Moin,

Eine gesetzliche Möglichkeit gibt es nach dem ZVG nicht. Somit gibt es in dem Sinne keine Sicherheit. Die Frage ist also, wer alles ein Interesse an dieser Versteigerung hat. Wenn der andere Eigentümer ebenfalls das Haus bewohnt, ist von einem eigenen Interesse ebenfalls auszugehen. Als Folge ist davon auszugehen, dass es nicht beim Mindestgebot bleibt. Jedoch kann ein Gebot vom Gericht aus wegen verschiedener Gründe zurückgewiesen werden - dies sind jedoch in der Regel Formsachen, von denen du nicht ausgehen kannst, dass diese mehr als ein aufschiebende Wirkung haben.

Sollte die andere Seite kein Interesse an der Sache haben, so geht es darum, die Versteigerung möglichst unbekannt zu halten. Dies ist jedoch unwahrscheinlich, da, je nach Objektlage, dieses auch begehrt sein kann und viele aus auch Lust und Laune an einer Versteigerung (auch von Immobilien) teilnehmen.

Als Folge bleibt nur die unpopuläre und unsichere Möglichkeit, der Höchstbietende zu sein.

Wenn ich die Ex wäre, würde ich das Haus bei einem Immoblienportal einstellen, dann hat er ganz schnell noch diverse Interessenten und wird, falls er Pech hat, ausziehen müssen. Die Teilungszwangsversteigerung ist immer die schlechteste aller Lösungen.

Ausschleßlich über das Höchstgebot! Wer am meisten bietet, der kriegt den Zuschlag.

Bitte jemanden, dem du vertraust und der dir gut gesonnen ist, ob er die andere Hälfte für dich ersteigert. Aber - ich kenne mich mit den gesetzlichen Vorschriften, was Versteigerungen betrifft nicht aus. Ich habe dir nur meine Gedanken mitgeteilt, die mir in dieser Sache durch den Kopf gegangen sind. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg.

Lieber Gartenfreund00,

es lässt sich natürlich nicht völlig verhindern, dass auch andere Leute in der Versteigerung Interesse an Ihrem Haus haben und mitbieten.

Aber man kann schon einiges tun, damit das Interesse Dritter nicht zu groß wird:

Ø Sie könnten den Gutachter darum bitten, von einer Innenbesichtigung abzusehen. Dann wird er in seinem Verkehrswertgutachten entsprechend vermerken, dass dieses ohne Innenbesichtigung erstellt wurde. Dann entsteht so ein bisschen der „Katze im Sack – Effekt“.

Ø Sie können im Garten vor dem Haus allerlei Gerümpel aufstellen/lagern. Das mindert den Eindruck, den Fremde von dem Haus gewinnen, ganz ungemein.

Ø Sie brauchen andere Interessenten nicht ins Haus zu lassen.

Ø Sie könnten mehrere Freunde bitten, bei dem Termin anwesend zu sein, die sich dann auf dem Gerichtsflur lautstark darüber austauschen – so dass alle es hören können – wie die aufsteigende Feuchtigkeit im Keller und den Fundamenten dabei wäre, die Mauern zu zerstören und ein ungesundes Raumklima schaffte.

Es gibt aber auch noch eine Möglichkeit, wie Sie zwar nicht verhindern können, dass auch andere mitbieten, wie Sie aber sicherstellen können, dass Sie den Zuschlag erhalten. Sehen Sie dazu doch bitte mal auf unser Seite www.teilungsversteigerung.net. Sie finden dort auch Möglichkeiten, uns zu kontaktieren. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis, wenn wir diesen Tipp hier allerdings nicht für die Allgemeinheit ausbreiten möchten, da wir nämlich damit gern ein Honorar verdienen möchten.

Viele Grüße

Klaus Dreyer

Herr Dreyer, ob das aber klappt, wage ich zu beweifeln!

Dafür gibt es leider keine Tipps . Der einzige Vorteil den du hast das du noch Teileigentümer bist. In der Regel hat niemand Lust auf etwas zu bieten wo er sich etwas mit einem Fremden teilen muss. Denke auch daran, wenn dem Gläubiger der Preis nicht passt, kann er die Versteigerung auch ablehnen. Am besten in Ruhe die Versteigerung beobachten, mitbieten und darauf hoffen, das dich niemand überbietet.

Muss er ja nicht, das Haus wird als Ganzes verkauft, beide Parteien werden dann ggf. aus dem Restbetrag bedient. Wenn er bietet, dann kauft er selbst sein ganzes Haus.