Strafe für 1g gras mit 15?

9 Antworten

Hallo Sattergott,

Ganz kurz nein du musst nichts befürchten, es ist wird fallen gelassen und du bekommst auch kein Eintrag in dein Führungszeugnis.

Du bist 15, es ist 1 Gramm was uninteressant für die Justiz ist und es ist im Btmg auf stufe 1 der drogen Scala. Hast nochmal Glück gehabt. Lass es dir eine Lehre sein nicht an Orten Kiffen wo es Leute mitbekommen und am besten garnicht. In ca 6 Wochen bekommst du den Brief das bei einem weiteren vergehen dieser Art nicht mit einer Handlung dieser Art zu rechnen ist. 

Nunja kommt drauf an in welchem bundesland. In manchen werden sie dich zu einem drogentest auffordern, in anderen vlt nur eine geldstrafe aber in anderen ist es glaub sogar "legal" bis zu 5g dabei zu haben also es passiert nichts

So gut wie gar nichts hast Du zu befürchten.... erstmal. 1 Gramm, eine Standpauke, vielleicht ein paar Sozialstunden, ja, das Jugendamt wird sich Dich vorknöpfen, vielleicht, je nach Arbeitsauslastung, aber das wars schon. Du wirst also weder gevierteilt noch hingerichtet oder sowas, Du wirst es erstmal kaum bemerken.

Natürlich wirst Du bei Deinem Lebenswandel, mit 15 bereits hackedutzldicht und breit wie ein Panzer, im späteren Leben es eher schwer haben, weil Du Dir in jungen Jahren bereits Dein Resthirn zuföhnst. Aber egal, es muss ja auch Verlierer geben.

Nur lustig stelle ich es mir lustig vor, da kommen ein paar Bullen angerannt, die stehen ja eher auf Wiesen und Weiden herum, hin und wieder in Ställen auch, und führen ein Kontrolle durch.... muhhhhhh.... hihihi.

In welchem Bundesland ? Die Eigenbedarfs Menge ist überal unterscheidlich in bw 0,5 g in Berlin meine ich sogar 10 g z.b 

Sachsen

@Sattergott

Denke mal wird eingestellt mit 15 und 1 g 

Zufällig weiß ich dass man in BW auch mit Mengen um die 2g noch davonkommt.

@Matermace

Kann auch sein dan war es halt Bayern 

Mach dir nicht so viele Sorgen.
1g ist in den meisten Bundesländern so wenig, dass du nichts zu befürchten hast. Da es als geringe Menge zählt, die zum Eigenverbrauch gedacht war, hat das Gericht die Möglichkeit von einer Bestrafung abzusehen. (BtMG §29 Abs. 5)
Da du erst 15 bist werden allerdings deine Eltern informiert und werden zur Aussage mit auf die Wache gebeten.
Auch die Führerscheinstelle wird informiert, das heißt es könnte später, wenn du deinen Führerschein machen willst, dazu kommen, dass du zu einem Drogentest aufgefordert wirst.