Strafanzeige Überweisungsbetrug?

4 Antworten

Bei 15 Fällen wird man dir einen gewerblichen Betrug gem. § 263 StGB vorwerfen. Das Gesetz sieht hierfür grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren vor. Dies gilt allerdings nur für Erwachsene.

Man muss allerdings bedenken, dass dein Verfahren vor dem Jugendlicher stattfindet. Wenn du aktuell 18 bist ist es sogar wahrscheinlich, dass du einen Großteil der Taten als Minderjähriger begangen hast. Für die Höhe der Strafe wäre das von Vorteil.

Wenn du in geordneten sozialen Verhältnissen lebst, zur Schule gehst bzw. einen Job hast und dich vor Gericht geständig zeigst, wirst du daher wohl glimpflich davon kommen. Wichtig wäre, dass du nach Möglichkeit vor dem Urteil das Geld an die Opfer zurückzahlst.

Es ist zwar unmöglich hier eine genaue Prognose abzugeben. Jedoch wird es wohl auf Jugendarrest in Verbindung mit Sozialstunden hinauslaufen.

MaikGold  14.01.2017, 11:16

Die bloße Anzahl an Betrugsstraftaten begründet noch keinen besonders schweren Fall ( gewerbsmäßig ). Es kommt vor allem auf den längeren Zeitraum und der Nachhaltigkeit dabei an.

Also, es hat sich rausgestellt da ich schon über 21 bin.. das ich eine Strafe bekommen habe von 500€...

Habe einen Nachbarn der könnte dir wahrscheinlich eben würdig sein.

Jedenfalls soviel ..Bei all seinen Straftaten von Autodiebstahl ,fahren ohne Fs , bis Drogen deals war alles dabei.. Bis 21 wird leider das Jugendstrafrecht angewendet .. und wenn du dazu einen festen Wohnsitz und einen Job hast.. Geldstrafe oder Ersatzweise Sozialstd... mehr brauchst du sicher wohl auch nicht befürchten.

mastermind2002 
Fragesteller
 14.01.2017, 05:48

Hab nix mit realcrime am hut .. weiß ja nicht wie computerbetrug so ausfällt .. ich mein ist niemand zu schaden gekommen

MilchmannCom  14.01.2017, 05:53
@mastermind2002

Alles egal @master.. .Jugendstrafrecht wird angewendet , insbesondere wenn die Straftaten auch noch vor dem 18 geb stattfanden..Wichtig ist , fester Wohnsitz.. und nimm deinen Lehrvertrag mit , dass bewirkt oft Wunder. Um Geldstrafe und SoziStd kommst du allerdings nicht herum.. 

uni1234  14.01.2017, 07:48

Was hat dein Nachbar mit dem Fall hier zu tun? Ach ja richtig... nichts!

MilchmannCom  14.01.2017, 13:47
@uni1234

@uni ..weil sich vermuten lässt das von der KopfunterGeneration einer wie der andere ist und die Gerichte,  sich leider kaum trauen , einen mit Lehrvertrag in der Hand und festen Wohnsitz ,ein zu sperren.. 

MaikGold  14.01.2017, 11:30

Das Jugendstrafrecht wird bei Personen angewandt, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren. Bei Personen die zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 20 Jahre alt gewesen sind, kann das Jugendstrafrecht- , aber auch das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.

War eine Person bei der Tat mindestens 21 Jahre alt gewesen, so darf nur noch das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.

Ob das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht bei zum Tatzeitpunkt 18 - 20 jährigen angewandt wird, kommt in groben darauf an, wie reif Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und schlussendlich der Richter den Angeklagten einschätzen.

Auch spielt die kriminelle Energie mit der Taten eventuell verübt worden sind, eine nicht geringe Rolle.

Überweisungsbetrug gibt es nicht im Strafrecht. Es gibt den häufig vorkommenden Eingehungsbetrug. Also wenn jemand etwas auf Rechnung bestellt und hierbei zum Zeitpunkt der Bestellung genau weiß, dass er die Waren nicht bezahlen kann oder es ihm gar nicht möglich ist, die Waren überhaupt irgendwie bezahlen zu können.

Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Strafe des Haupttäters. Bekommt der Haupttäter 6 Monate Freiheitsstrafe, dann bekommt der Anstifter diese auch. Denn ein Anstifter wird nach § 26 StGB gleich einem Täter bestraft.

Ihr könnt beide unabhängig voneinander gegen eure Urteile das Rechtsmittel der Berufung einlegen. Dann wird das Ganze noch einmal verhandelt. Nur diesmal vor dem Landgericht und nicht dem Amtsgericht. Das Urteil kann dann besser ausfallen oder - wenn die Staatsanwaltschaft zu deinen Ungunsten Berufung einlegt - auch strenger ausfallen. Kann, nicht muss.

Die Staatsanwaltschaft kann auch zu deinen Gunsten ( selten ) Berufung einlegen, wenn sie der Auffassung ist, die ausgesprochene Strafe ist zu stark oder ein Gesetz wurde unrichtig angewandt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__26.html

Mit 18 schon 15 Strafanzeigen? Denk mal über dein Leben nach. Willst du eine Karriere als Verbrecher machen? Du bist jung. Nutz die Zeit für was Ehrliches. Wenn der Schulabschluss fehlt: nachholen. Oder AUSBILDUNG versuchen zu finden. Oder hast du gute Vorraussetzungen, aber willst dir durch Betrug was dazu verdienen. Lass es. Du wirst es langfristig bereuen, dass du dir wg Geld dein Leben versaut hast. 

mastermind2002 
Fragesteller
 14.01.2017, 05:36

Ist wahr, war eine Zeit wo ein Kumpel bisschen quatsch gemacht hat und wie das so ist direkt ohne Verstand mitgegangen er ist anders davon gekommen.. er hat die 365 Strafanzeigen und Geschätzten Schadenswert von 320.00€ Kann man sich auch in der Zeitung nachlesen .. bereuen tuhe ich es jetzt schon . ! Ausbildung habe ich eine gefunden die aber erst ab dem 1.8 beginnt

MaikGold  14.01.2017, 11:35
@mastermind2002

365 Strafanzeigen? Du meinst 320.000 € Schaden? Also 320 Tausend? Grundgütiger!

Ich hoffe du warst nicht an allen seiner 365 angezeigtenTaten beteiligt? Egal wie alt dein Kumpel ist - er kommt definitiv ins ( Jugend- ) Gefängnis.

Akka2323  15.01.2017, 08:47
@mastermind2002

Hoffentlich kannst Du nach Deiner Verurteilung Deine Ausbildungsstelle behalten. Es kann sein, dass die Dich deshalb kündigen.