Steuern Freizeit-/Gartengrundstück?

4 Antworten

Deutschland ist eines der wenigen Länder, wo Grundbesitz tatsächlich das dauerhafteste Vermögen ist, das es gibt. Selbst Grundstückseigentümer, die vor dem Weltkrieg in Ostdeutschland Besitztümer hatten, hatten nach Nazi-Enteignung plus 40 Jahre DDR immer noch Rechte daran.

Grundbesitz wird ausschließlich über Notarverträge übertragen (z.B. verkauft) und der Eigentümer wird zusätzlich im Grundbuchamt geführt. Die Grundbuchakten werden "unendlich" lange aufbewahrt, zusätzlich bewahrt auch der Notar seine Urkunden zuverlässig auf.

Allerdings bei der Nutzbarkeit Deines Grundstückes entscheider allein die Gemeinde bzw. der Landkreis darüber, wie Du nutzen darfst. In Naturschutzgebieten könnte sogar ein kleines Gartenhaus verboten sein. Ansonsten ist alles, was jederzeit wieder entfernbar ist (fast) immer erlaubt. Jede feste Nutzung (Brunnen, Haus, Parkplatz etc.) muss vorher von der Gemeinde genehmigt werden.

Man darf allerdings nicht auf jedem Grundstück ein Häuschen oder eine Hütte errichten, seht euch vorher den Flächennutzungsplan an und erkundigt euch, wie es mit Erschließung (Wasser, Strom, Abwasser(!)aussieht. Im Wasserschutzgebiet geht z. B. kein Plumpsklo.

haftpflichtversicherung, grundsteuer wohl auch, wenn du da wasser hat, musst du abwassergebühren zahlen.

und - ja, es ist dein eigener boden. wobei du da aber auch nicht wirkich alles machen darfst, was du willst :-)