Soldat und Frau mit ALG II. Bitte lesen.
Hallo! Ich habe so eine Frage. Mein Freund ist beim Bund und muss jede Woche ca 250 km hinfahren. Ich beziehe derzeit ALG II da ich eine Umschulung mache. Er gilt derzeit als Gast bei mir, ist bei Kaserne als Hauptwohnsitz angemeldet. So beziehe ich die volle Leistung vom Amt und kann mal unaphängig von seinem Geld mein Leben führen. Ändert es sich alles in dem Fall wenn wir heiraten oder kann es weiter so bleiben. Versteht mich bitte nicht falsch. Er hat nichts dagegen mich finanziell zu unterstützen. Aber...Ich habe noch fast volle 2 Jahre für Umschulung und kann nicht arbeiten oder näher zu Kaserne umziehen weil Bildungscheck schon ausgegeben ist. Und er kommt nur für Sammstag und Sonntag nachhause - das heisst wieso soll er die Wohnung usw bezahlen obwohl er das alles nicht nutzt. Also noch mal die Frage - wird sein EInkommen als mein Mann mitgerechnet wenn er ein anderer Wohnsitz hat oder evtl ausnahmsweise nicht. Hat jemand solche Erfahrung? Werde mich über Antworten sehr freuen. Danke im Voraus.
5 Antworten
Ändert es sich alles in dem Fall wenn wir heiraten oder kann es weiter so bleiben.
Jup.
Lebt ihr als Ehepaar nicht dauernd getrennt, dann werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gewertet, selbst wenn ihr zwei Haushalte bzw. zwei unterschiedliche Meldeadressen habt. Es kommt auf den Willen an, die Ehe weiterzuführen
Bedarfsgemeinschaft bedeutet, dass sein Einkommen auch bei dir berücksichtigt werden muss.
Rz 7.14
Ja, ein Ehemann muss natuerlich fuer seine Frau aufkommen (auch mit 2 Wohnungen), das bedeutet eine Ehe ja auch. Auch Wochenendehen sind Ehen. Du hast ja auch nur noch 2 Jahre Umschulung, warum laesst Du nicht alles, wie es ist, machst deine Umschulung und dann koennt ihr euch Gedanken machen ueber zusammen ziehen und heiraten.
Nur offiziell getrennt lebend wird nicht als Bedarfsgemeinschaft mehr gesehen.
Wenn ihr verheiratet seid, ist er auf jeden Fall für dich unterhaltsverpflichtet. Dabei ist es egal, wo er gemeldet ist. #### Wenn er als Soldat den Staat betrügt ist das zusätzlich eine Dienstvergehen. #### Da riskiert er einen Rausschmiss au der Bundeswehr.
das heisst wieso soll er die Wohnung usw bezahlen obwohl er das alles nicht nutzt.
Gegenfrage: Warum sollen die anderen Steuerzahler sie bezahlen, sie benutzen doch deine Wohnung erst recht nicht. Dafür steckt ihr den Familienzuschlag und den Splittingvorteil in eure Tasche. Deine Einstellung ist ziemlich unsozial.
Ja, wenn Ihr Eheleute seid, muß er für Dich sorgen, d.h. sein Sold wird voll angerechnet.