Soldat und Frau mit ALG II. Bitte lesen.

5 Antworten

Ändert es sich alles in dem Fall wenn wir heiraten oder kann es weiter so bleiben.

Jup.
Lebt ihr als Ehepaar nicht dauernd getrennt, dann werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gewertet, selbst wenn ihr zwei Haushalte bzw. zwei unterschiedliche Meldeadressen habt. Es kommt auf den Willen an, die Ehe weiterzuführen

Bedarfsgemeinschaft bedeutet, dass sein Einkommen auch bei dir berücksichtigt werden muss.

Rz 7.14

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf

Ja, ein Ehemann muss natuerlich fuer seine Frau aufkommen (auch mit 2 Wohnungen), das bedeutet eine Ehe ja auch. Auch Wochenendehen sind Ehen. Du hast ja auch nur noch 2 Jahre Umschulung, warum laesst Du nicht alles, wie es ist, machst deine Umschulung und dann koennt ihr euch Gedanken machen ueber zusammen ziehen und heiraten.

Nur offiziell getrennt lebend wird nicht als Bedarfsgemeinschaft mehr gesehen.

Wenn ihr verheiratet seid, ist er auf jeden Fall für dich unterhaltsverpflichtet. Dabei ist es egal, wo er gemeldet ist. #### Wenn er als Soldat den Staat betrügt ist das zusätzlich eine Dienstvergehen. #### Da riskiert er einen Rausschmiss au der Bundeswehr.

das heisst wieso soll er die Wohnung usw bezahlen obwohl er das alles nicht nutzt.

Gegenfrage: Warum sollen die anderen Steuerzahler sie bezahlen, sie benutzen doch deine Wohnung erst recht nicht. Dafür steckt ihr den Familienzuschlag und den Splittingvorteil in eure Tasche. Deine Einstellung ist ziemlich unsozial.

Ja, wenn Ihr Eheleute seid, muß er für Dich sorgen, d.h. sein Sold wird voll angerechnet.