Sind Kosten für Informationen in einer Mail rechtens?

4 Antworten

Eine Gebühr hierfür ist zulässig, da diese in §7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung explizit aufgeführt ist. Diese Gebühr darf jedoch nicht pauschal erhoben werden, sondern muss in die Kosten der Heizanlage aufgenommen werden und somit nach den Regeln der Heizkostenverordnung auf die Mieter verteilt werden.

Das entspricht wohl der neuen bzw. novellierten Heizkostenverordnung, insofern funkbasierte Erfassungsgeräte installiert sind (als Voraussetzung).

Wurdet ihr Mieter hierzu konkret in Textform informiert und um Zustimmung gebeten?

Ich meine, die Mieter können, aber müssen nicht diesen Sevice in Anspruch nehmen.Wenn er sich dafür entscheiden sollte, kämen die Kosten in die Heizkostenabrechnung als Heiznebenkosten.

Mein Anbieter für Telekommunikation ist gesetzlich verpflichtet, monatlich (nach Wahl) mir eine Rechnung per Briefpost kostenlos zuzusenden.

Eine Rechnung müssen sie dir schicken, da Heizkosten kein reines Online gut sind müsste meines Wissens nach sogar der Brief kostenlos sein. Ansonsten würde ich den Herrschaften mitteilen das eine Begleichung der Rechnung bei dir 6€ pro Jahr kostet wenn du sie online darüber informierst bzw. 16€ wenn du sie postalisch informierst.

bei Kostenaufstellung per Mail würde ich nichts für bezahlen.