Schriftliche Zusage eines Kindergartenplatzes, telefonische Absage
Wir werden im September umziehen, daher habe ich meinen Sohn (3,5 Jahre) am neuen Wohnort im Kindergarten angemeldet. Oh Freude, am Freitag erhielt ich eine schriftliche Zusage!!! Jeodch rief mich keine halbe Stunde später die Leiterin an und sagte, dass es ein Versehen ist, dass ich nur auf der Warteliste stehe und keinen Platz bekomme. Ausreden waren Urlaub, Krankheit bla bla bla... Aber ich habe eine schriftliche Zusage!!! Muss sich eine Gemeinde nicht daran halten? Kann man eine schriftlich erteilte Zusage wieder zurück ziehen - ohne einen plausiblen Grund?
Leider hat nur mein Mann eine Rechtschutzversicherung, von dem ich mich gerade scheiden lasse, weshalb ich diese nicht mehr nutzen kann.
3 Antworten
Aber ich habe eine schriftliche Zusage!!! Muss sich eine Gemeinde nicht daran halten?
Nein: Tatsächlich kann man eine Willenserklärung n. § 119 BGB aufgrund eines Inhaltsirrtums anfechten und damit für nichtig erklären.
Kann man eine schriftlich erteilte Zusage wieder zurück ziehen - ohne einen plausiblen Grund?
Ja, denn der durchaus plausible Grund wurde ja benannt: Jemand hat irrtümlich einen auf der Warteliste stehendem Bewerber einen Platz zugesagt, den er garnicht hat :-)
G imager761
Eine schriftliche unterschriebene Zusage gilt da mehr. Bei einem Anwalt können Sie sehen, was Sie da machen können. Sollten Ihnen Gerichtskosten usw. zu teuer sein, ist es wohl leichter, einen geeigneten zweiten Kindergarten zu suchen. Wenn Sie den Platz erst einklagen müssen, wird es wohl öfter Spannungen geben und Ihr Sohn würde sich nicht unbedingt dort wohlfühlen.
...und da reicht ein tel. Hinweis von irgend jemandem aus, um dies auch zu erfüllen!?!
Ihr gutes Recht ist doch keine Frage einer Versicherung!?! Nehmen Sie sich einen Anwalt und beantragen Sie ggfs. Prozesskostenhilfe!!
Im moment hab ich eher ein Zeitproblem. Da wir mitten im Umzug stecken, hab ich aktuell dafür keine Zeit mir nen Anwalt zu suchen. Und idealerweise sollte der Anwalt am neuen Wohnort sein, wo ich ja noch nicht bin.
Aus welchem Rechtsgrund ein Anwalt da überhaupt etwas ausrichten kann, musst du schelm1 fragen. Ich erkenne vielmehr eine (unverzüglich und damit) wirksam angefochtene Willenserklärung, die damit nichtig wurde :-)
am Freitag erhielt ich eine schriftliche Zusage!!! Jeodch rief mich keine halbe Stunde später die Leiterin an und sagte, dass es ein Versehen ist,
Eine höchstinteressante Form der wirksamen Anfechtung einer Willenserklärung!?!
Tatsächlich hat sich jemand geirrt und einen Platz vergeben, der garnicht vorhanden ist. Mit rechtzeitiger Anfechtung ist die Zusage nichtig, also von Anfag an unwirksam, geworden: http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html