Erbschein nur mit Geburtsurkunde?
Hallo,
ich suche schon eine ganze Weile verzweifelt, und hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Also, mein Stiefvater ist gestorben, er war noch mit meiner Mutter verheiratet, aber getrennt lebend. Jetzt muss sie das Erbe annehmen (laut Jobcenter), sind so etwa 1500E, wobei sie auch die Beerdigung gezahlt hat, die um einiges teurer war, sie bleibt also eh auf einem Teil der Kosten sitzen.
Sie war auf dem Nachlassgericht, aber die konnten ihr keinen Erbschein ausstellen, meine Mutter hatte die Sterbeurkunde, und ihr Familienstammbuch mit der Eheurkunde. Das hat der Dame leider nicht gereicht, sie möchte die Geb.urkunde von ihrem verstorbenem Mann, die leider nicht mehr auffindbar ist (er war am Ende ziemlich verwirrt und es ging Richtung Messi). Er ist in Breslau geboren. Das Standesamt hier bei uns kann uns gar nicht helfen. Des weiteren möchte das Gericht die Sterbeurkunden von seinen Eltern, diese konnten wir heute nun zum Glück im Stadtarchiv finden, hat natürlich auch wieder Geld gekostet... Aber die Geb.Urkunde von ihrem verstorbenen Mann haben wir nicht, und ich habe auch keine Ahnung, wie wir sie bekommen sollen... Man kann sie im Internet beantragen, bzw. schriftlich, aber überall steht auch, dass es Monate dauern kann, und teuer ist es zudem auch noch, mindestens 60E muss man da rechnen.
Meine Mutter hatte nun schon so viele Ausgaben, angefangen von der Beerdigung, und nun diese ganzen Formulare, je Sterbeurkunde z.B. 12,50E heut bezahlt - für eine Hartz4-Empfängerin nicht so leicht zu stemmen - zumal ihr jetzt erstmal gar nix bezahlt wird, bis sie den Bescheid von der Rentenstelle hat, dies kann auch wiederum 6-8 Wochen dauern...
Nun aber meine eigentliche Frage, am Donnerstag wollen wir aufs Nachlassgericht, eben mit Sterbeurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunden der Eltern (er hatte keine Geschwister!). Wir befürchten jetzt, das wir dennoch nicht den Erbschein bekommen, weil wir eben nicht seine Geb.urkunde haben... :-(
Weiß vielleicht jemand etwas?
Wäre wirklich nett!
LG
3 Antworten
Hallo!
Wollte mal berichten, wie es uns gestern auf dem Nachlassgericht erging.
Also wir waren bei einer anderen Rechtspflegerin, und die hat nicht ein Wort von der Geburtsurkunde des Verstorbenen gesagt!!! Und wir machen uns so einen Kopf... :-(
Das Härteste kommt aber noch! Also der Verstobene war 73 Jahre, seine Eltern sind 1914 und 1916 geboren, von ihnen hatten wir die Sterbeurkunden wunschgemäß. Sagt die Rechtspflegerin da nicht auf einmal, wir bräuchten jetzt aber auch noch die Sterbeurkunden von seinen Großeltern!!! Also wir haben laut losgelacht, wir dachten echt, sie macht einen Witz. Ihr war es aber sehr ernst!!! Ich habe dann gesagt, dass diese nun aber schon um die 110 Jahre alt wären - da meinte sie "Na und, es gibt jemanden, der wurde 126Jahre alt!"
Ist das noch normal??? Das wären ja 4 Sterbeurkunden von Leuten, die um 1890 geboren sind... Sie ist dann richtig böse geworden, weil ich das weiß Gott nicht ernst nehmen konnte und meine Mutter musste dann eidesstaatlich erklären, dass die 4 Großeltern ihres verstorbenen Mannes tot sind!
Also da kann man doch wirklich nur mit dem Kopf schütteln - oder sehe ich das falsch?
Beantragt ist der Erbschein jetzt jedenfalls, Bearbeitungszeit und Kosten konnte uns die "schlaue" Rechtspflegerin aber nicht sagen... Naja, meine Mutti wird hoffentlich auch 126 Jahre - da haben sie noch etwas Zeit für die Bearbeitung...
LG
Hallo,
§ 2356 Abs. 1 BGB hilft weiter:
"Sind die Urkunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu beschaffen, so genügt die Angabe anderer Beweismittel."
Das steht hier:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschein_beantragen.html
Also hartnäckig bleiben :-)
Gruß
K.
Danke! Habe mir das jetzt ausgedruckt und nehme es morgen mit, und ich versuche, hartnäckig zu bleiben!
Also danke!
LG
Reicht die Urkunde der Eheschließung nicht? Dort müsste doch alles Wichtige draufstehen...
Genau das dachten wir ja auch... Aber die Dame beim Gericht blieb stur - sie brauche die Geb.urkunde von ihm... :-( Ich glaube das auch langsam nicht mehr, hab ganzes Internet durchstöbert - nirgends steht bei "was braucht man für Erbschein?" auch nur ein Wort von Geburtsurkunde des Verstorbenen...