SB Wechsel beim Arbeitsamt

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Hallo, ich habe genau dasselbe Problem. Nach Beschwerden bei der Chefin der AAG, der Regionaldirektion als auch bei der Budesagentur, überlege ich vor's Sozialgericht zu gehen. Von allen Stellen bekam ich die Antwort: "nach internen Recherchen, wäre bei der Mitarbeiterin kein Fehlverhalten festzustellen". Es kann doch nicht sein, weiterhin von Leuten betreut zu werden , die einen schikanieren und als "Lügner" bezeichnen.

Man kann schriftlich um einen Wechsel des Arbeitsvermittlers bitten. Bei über 25jährigen ist dies unproblematisch, man wird lediglich in einen anderen Bereich weitergegeben. Ist man jedoch unter 25 kann es ein Problem werden da dort nicht viele Arbeitsvermittler tätig sind. Da ist ein Wechsel meist unmöglich. Kommt aber auf den Ort an wo ihr wohnt und wie groß das Arbeitsamt ist.

Natürlich ist ein Wechsel möglich, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen. Grundlage ist hierbei § 17 SGB X. Deine Schwester sollte nicht mehr alleine zu dem SB gehen, denn sein Verhalten wird sich jetzt sicher nicht bessern. Besteht beim nächstem Gespräch auf eine Kopie des Gesprächsprotokolls.darauf habt ihr ein Anrecht. Noch eine Möglichkeit zur Beschwerde, die Euch rate:

Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit BA-Service-Haus Kundenreaktionsmanagement Regensburger Str. 104 90478 Nürnberg

Tel.: 0911 / 179-0 Fax: 0911 / 179-2123 E-Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27262/zentraler-Content/Kontaktformular/IhreMeinung.html

Wenn ihm etwas nicht passt, setzt er sich mit verschränkten Armen und überschlagenen Beinen hin und sagt: "ich mache jetzt gar nichts! Und jetzt? Was wollen Sie tun?"

sagt ihm das Ihr das schriftlich von ihm haben möchtet.