Sattelverkauf von Privat - Muss Verkäufer Rücknahme akzeptieren

5 Antworten

wenn du magst, nimmst du dir einen anwalt, der den käufer zivilrechtlich belangt.. ausgang ungewiss.. zunächst hast du erst mal für die anwaltskosten in vorlage zu treten.

Muss nicht zurückgenommen werden.

Vielen Dank schon mal für die ersten Antworten.

Rechtsschutzversichert bin ich, von dem her stören mich die anfallanden Anwaltskosten eher wenig.

Zurücknehmen möchte ich den Sattel schon alleine deswegen nicht, die die Käuferin den Sattel ja bereits hat veränder lassen! Ich kann den Sattel ja nicht einmal mehr selber nutzen wenn ich wollte und die ganze Zeit am Sattel die Kammer ändern ist nicht sinnvoll und besser wird er davon nicht.
Allein aus dem Grund möchte ich nicht. Vor allem habe ich den Sattel ja verkauft da ich mir einen neuen gekauft habe und mit dem Verkaufserlös den neue finanziert habe.

Persönliche Meinung: Nimm den Sattel zurück, lass dir aber schriftlich bestätigen, dass du die Anzahlung einbehalten wirst. Denn hier liegt definitiv ein Versäumnis des Käufers vor. Und private Käufe schließen eine Rücknahme meistens sowieso aus.

Rechtlich: Nein der Verkäufe muss den Sattel nicht zurücknehmen. Wie gesagt, schließen private Käufe eine Rücknahme aus, ausser es ist anders schriftlich festgehalten. Und da hier zudem eine Probe stattgefunden hat und dergleichen, dürftest du auf der sicheren Seite sein.

Viel Erfolg!

Wenn der Vaufvetrag unterschrieben ist und das verkaufte Produkt keine versteckte Mängel aufweist, ist dieser einzuhalten. Wenn vor vertragsabschluß ein falsches "Gutachten" vom Käufer eingeholt wurde, ist das nicht des Verkäufers Schuld.