Sachliche und örtliche Zuständigkeit Erklärung?

3 Antworten

Die sachliche Zuständigkeit bestimmt, welches Gericht (also im Zivilrecht zB Amts- oder Landgericht) zuständig ist. Die örtliche zuständigkeit dagegen bestimmt, beim Gericht in welche Ort das Verfahren zu führen ist und ergibt sich aus der ZPO


"Die sachliche Zuständigkeit regelt im Allgemeinen, welches Gericht den Rechtsstreit zu entscheiden hat. Im Zivilprozess kann dies in erster Instanz sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht sein. Dies richtet sich in aller Regel nach dem Streitwert (vgl. § 23 GVG). Die sachliche Zuständigkeit in der ersten Instanz hat sodann auch Auswirkung auf die Zuständigkeit in den weiteren Instanzen."

Quelle zum Weiterlesen:

http://www.juraforum.de/lexikon/zustaendigkeit-sachlich



Die örtliche Zuständigkeit regelt, welches unter mehreren gleichartigen Gerichten zur Entscheidung berufen ist (Gerichtsstand).


Immer zuerst die Zuständigkeit prüfen! ;-)

Was soll man da großartig erklären?

Du hast bestimmte Sachverhalte zu bearbeiten - Andere nicht.

Und das nur für Bewohner bestimmter Städte oder Stadtteile.