Meine Kfz-Versicherung wurde wegen Beitragsrückstand gekündigt. Vor der ausgesprochenen Kündigung hatten wir einen Unfall. Was kann ich tun?

8 Antworten

Geht es um den Erstbeitrag, sprich habt ihr den Vertrag bei dieser Versicherung neu abgeschlossen, oder seid ihr schon länger dort versichert, und es geht um den Folgebeitrag für das neue Jahr?

Im ersten Fall ist euch durch den Zahlungsverzug leider der Versicherungsschutz flöten gegangen. Im zweiten Fall kommt es darauf an, wann genau die Kündigung erfolgt ist.

Fast richtig.

Im zweiten Fall kommt es darauf an, wann genau die Kündigung erfolgt ist.

Nein. Man beachte § 38 Abs. 2 VVG

Meine Kfz-Versicherung wurde wegen Beitragsrückstand gekündigt. Vor der ausgesprochenen Kündigung hatten wir einen Unfall. Was kann ich tun?

Nichts.

Wegen Zahlungsschwierigkeiten wurden wir angemahnt und die Kündigung angedroht, allerdings noch nicht ausgesprochen.

Lies dir das Schreiben des VR mal genauer durch. Wenn der VR eine Kündigung nach § 37 VVG angekündigt hat, ist er nicht mehr zur Leistung verpflichtet, bis der Zahlungsrückstand aufgehoben wurde. Das gilt auch, soweit es sich um eine Folgeprämie handelt, sofern die vom VR im Mahnschreiben gesetzte Frist zum Ausgleich versäumt wurde. Siehe dazu $ 38 VVG Abs. 2. Etwa hier:

https://dejure.org/gesetze/VVG/38.html

Da die Kündigung noch nicht ausgesprochen war, muss die Versicherung zahlen?

Sofern die Frist zum Zahlungsausgleich verstrichen war, nein.

Ich bin doch in Deutschland verpflichtet einen Versicherungsschutz zu haben ...????

Richtig. Ist die KFZ HP gekündigt und die Kündigung wirksam geworden, informiert der VR die zuständige Zulassungsstelle und das Fahrzeug wird kostenpflichtig zwangsabgemeldet.

Ich habe den rückständigen Betrag ja gezahlt...

Aber eben zu spät. Über die Folgen der verspäteten oder verfristeten Zahlung seitens des VN hat der VR ganz sicher in seinem Schreiben informiert.

wenn ich nicht versichert war warum muss ich dann die Beiträge für diese Zeit bezahlen????

Weil der VR seine Leistung erbracht hat, und zudem der Vertrag zu erfüllen ist. Der Versicherungsschutz schützt hier insbesondere den Geschädigten, der ja für euren Zahlungsrückstand nichts kann. Ergo leistet der VR ggfs. dennoch, nimmt euch aber in Regress.

Wir wurden in den Beiträgen, aufgrund des Unfalls , hochgestuft....

Logisch. Hier wäre es günstiger gewesen, den Schaden gleich selbst zu regulieren.

wieso werde ich hochgestuft, wenn der Schaden nicht ausgeglichen wird bzw von mir rückerstattet werden soll?

Weil der Schaden dem VR zur Regulierung eingereicht wurde. Aber euer Versicherungsberater wird euch ja ganz bestimmt umfassend informieren, wie ihr vorzugehen habt.

Das wäre dir mit jeder anderen Versicherung ganz genau so gegangen.

Zu 1) Im Falle bestehender Beitragsrückstände ist die Versicherung zwar verpflichtet, zu zahlen, (soweit zur gesetzlichen Versicherungspflicht, dies schützt den Geschädigten davor, auf seinen Kosten sitzen zu bleiben) jedoch darf die Versicherung den Betrag in voller Höhe vom VN zurückfordern.

2) Weil du eben DOCH versichert warst, wenn auch nur in Form von Vorleistung durch die Versicherung.

3) Weil jeder, der einen Unfall verursacht, für den Versicherer ein potentiell teurerer Kunde wird und das Unfallrisiko neu bewertet wird.

Tja verkackt, auf mehreren Wegen.

  1. Die Kündigung wurde nicht nur angedroht sondern auch ausgesprochen. Sie ist nur nicht in Kraft getreten, weil ihr innerhalb eines Monats die Prämie nachgezahlt habt (siehe §38 VVG). In dem Schreiben stand aber auch drin, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. Dementsprechend reguliert die Haftpflicht erstmal den Schaden (weil sie dazu dem Geschädigten gegenüber verpflichtet ist) aber da ihr nicht versichert wart, verlangt sie das Geld von euch zurück.
  2. Damit tritt lediglich die Kündigung nicht in Kraft, aber damit kannst du nicht rückwirkend Versicherungsschutz erlangen. Siehe §38 VVG.
  3. Zurückgestuft werdet ihr, wenn im Kalenderjahr ein Schaden gemeldet wurde, für den Rücklagen gebildet wurden oder für den Geld gezahlt wurde. Das war ja der Fall. Die Rückstufung kann rückgängig gemacht werden, wenn der Versicherungsnehmer freiwillig den Schaden an die Versicherung zurückzahlt. Ihr jedoch seid vertraglich verpflichtet dies zu tun, sodass die Rückzahlung die Stufung nicht rückgängig macht.

Ist halt schon echt doof mit der Karre zu fahren wenn man genau weiß, dass man die Prämie nicht gezahlt hat.

.... also, die Rückstufung erfolgt ja zu Beginn des neuen Versicherungsjahres, also war der Unfall vor Monaten und der Rückstand noch länger zurück.

Binde somit einfach ein deinen Berater/Makler, denn der kennt deinen Vertrag und auch die hier gestellten Fragen.

Und reaktivieren geht ja nur, wenn vorher beendet wurde. Auch da kann also etwas nicht stimmen.