Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung illegal, auch rückwirkend ?

3 Antworten

Das sind sehr gute Fragen!

  1. Das BVerfG hat ausdrücklich einen Antrag auf Befreiung erst ab dem Tag der Entscheidung zuerkannt, d. h. ab dem 18. Juli 2018. Damit gibt es keine Befreiung für die Vergangenheit. Hintergrund ist, dass die kassierten Gelder von den Rundfunkanstalten womöglich schon ausgegeben wurden und daher für eine Erstattung nicht mehr zur Verfügung stehen. Also: gezahlte Beiträge werden nicht erstattet!
  2. Das BVerfG hat weiter ausdrücklich gesagt, dass die Personen, die gegen entsprechende Bescheide über Rundfunkbeiträge für Zweitwohnungen geklagt haben und deren Verfahren noch nicht rechtkräftig abgeschlossen sind, auch für die strittigen Zeiträume in der Vergangenheit nicht zahlen müssen.
  3. Daraus kann man nun weiter ableiten, dass aktuell eine Erhebung von Rundfunkbeiträgen für Zweitwohnungen für die Vergangenheit nicht rechtmäßig wäre. Die zuständige Rundfunkanstalt würde daher einen rechtwidrigen Bescheid erlassen, wenn sie heute Rundfunkbeiträge gegenüber einer Person für deren Zweitwohnung festsetzen würde, wenn die Person bereits für ihre Hauptwohnung die Rundfunkbeiträge für den gleichen Zeitraum bezahlt hat. Also: Jetzt muss man auch für die Vergangenheit nicht mehr zahlen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die recht positive Mitteilung. Das betrifft dann bestimmt alle diese Gebühren ab dem April 2015.

@joernius

Ja, wenn du damit die noch nicht gezahlten Rundfunkbeiträge für die Zweitwohnung ab April 2015 meinst.

Die ganze Konstruktion ist wohl so eine Art "Vetternwirtschaft der Politik" - Politik macht nunmal auch Gesetze, und zwar meist so, wie sie es braucht.

Wenn nun die Politik den oft liebevoll "Staatsrundfunk- und Staatsfernseh-ANSTALTEN" genannt, die man dann logischerweise >öffentlich-rechtlich< nennt Gelder zukommen läßt und dann Unklarheiten bestehen,

DANN muß ein GERICHT entscheiden.

Wie kann aber das Gericht entscheiden? LOGO, nach den Gesetzen, die eben diese Politik gemacht und für RECHT bestimmt hat !!

WIESO kannst du da annehmen, das da Geld ZURÜCKGEZAHLT wird ??? Die Anstalten haben die Kohle längst verpulvert, die Politik macht was sie will, und ein Richter ist ja quasi WEISUNGSGEBUNDEN weil er nach von eben den Politikern gemachten Gesetzen entscheiden MUSS.

Es kommt daher eher eine Erhöhung oder fadenscheinige Gründe, was es TEURER werden läßt, bevor auch nur ein CENT zurück kommt.

Dieses System der Abzocke >für Leistungen die man theoretisch nutzen kann<, haben schon die Post-Ganoven vor etwa 100 Jahren erfunden und genutzt. Diese Abzocke hat alle politischen Systeme überlebt, wurde immer weiter perfektioniert und läuft noch heute - der verlogenen Politik sei Dank !!

sehr logisch ;-) eben Raubrittertum, aber ohne Ritter :(

Ich denke, dass diejenigen die gegen die Rundfunkgebühr für Zweitwohnungen geklagt haben, für die vergangenen Zeiträume nicht nachzahlen müssen.

Alle anderen die nicht geklagt haben werden wohl zahlen müssen, weil die Rundfunkanstalten ein Urteil erst nach Eintritt der Rechtskraft anerkennen, anerkennen müssen.

Was davor gewesen ist, dafür muss gezahlt werden, so man nicht geklagt hat.

Wenn man von den Rundfunkanstalten nach Rechtskraft des Urteils eine Zahlungsaufforderung für vergangene Zeiträume bekommt, müsste man evtl. dagegen klagen, so man nicht schon vorher eine Klage eingereicht hat.

Wie dann ein Gericht entscheidet, müsste man abwarten.

In Steuerbescheiden heisst das, so etwas erst noch gerichtlich oder gesetzlich geregelt werden muss, dass alles nur "vorläufig" Gültigkeit hat, bis eine Entscheidung getroffen wurde.

Bei den Rundfunkanstalten gibt es so einen Hinweis bewusst nicht.

Bin ich nicht ganz der Meinung, wenn der Steuerbescheid falsch ist, wird er auch rückwirkend korrigiert.

Hier verstieß die Forderung gegen geltendes Recht.

Aber Recht haben und Recht bekommen sind in einer Pseudodemokratie eben zweierlei Dinge.