Rückt automatisch sein Stellvertreter im Betriebsrat nach wenn der Vorsitzende den Betrieb verlässt?

3 Antworten

Nein!

Da der Stellvertreter den Vorsitzenden nur bei dessen Verhinderung vertritt, kann der Betriebsrat bei Rücktritt oder Ausscheiden des Vorsitzenden bis zu einer Neuwahl seine Geschäfte nicht ausüben.

Wenn der BR-Vorsitzende aus dem Gremium ausscheidet, rückt ein Ersatzmitglied in den Betriebsrat nach, und für den Vorsitz muss ein BR-Mitglied neu gewählt werden.

Die Bestimmung, dass der Stellvertreter den Vorsitzenden nur bei dessen Verhinderung vertritt, bedeutet also, dass im Fall des Rücktritts des BR-Vorsitzenden oder seines Ausscheidens aus dem Gremium der Stellvertreter ihn nicht in dessen Funktion vertritt!

Denn Rücktritt oder Ausscheiden des Vorsitzenden sind keine Verhinderungen, in deren Fall der Stellvertreter den Vorsitz übernimmt.

Der Betriebsratsvorsitzende ist vom Betriebsrat als solcher gewählt worden. Diese Wahl innerhalb des Betriebsrates muß neu erfolgen. Der stllv. kann dabei zum Vorsitzenden gewählt werden.

Bis zu dieser Neuwahl führt der Stellvertreter die Geschäfte. Irgendeiner muß ja zur BR Sitzung laden.

Automatisch rückt ein Nachfolgemitglied in den BR.

Familiengerd  10.08.2015, 13:18

Bis zu dieser Neuwahl führt der Stellvertreter die Geschäfte.

Der Stellvertreter vertritt den Vorsitzenden nach dem Gesetz bei dessen "Verhinderung" .

Rücktritt vom Vorsitz oder Ausscheiden aus dem Gremium sind aber keine "Verhinderungen", so dass der Stellvertreter auch nicht den vorübergehenden Vorsitz übernimmt.

Maximilian112  10.08.2015, 13:35
@Familiengerd

ok, Danke für Deine Ergänzung

ER vertritt kommisarisch , bis zur nächsten Wahl .