Belegschaft will mehrheitlich keinen Betriensrat: Kann er verhindert werden?

5 Antworten

Wenn doch ein Unternehmen erfolgreich agiert und alle MA zufrieden sind, sich der AG nicht lumpen läßt und die MA am Erfolg beteiligt, Gratifikationen zahlt und auch sonst sehr sozial mit seinen MA umgeht, welchen grudn gibt es dann für einen BR??? Es wird immer den ein oder anderen geben, der mit irgendwas unzufrieden ist. Und wenn Leistung in einem Unternehmen zählt und danach gerecht bezahlt wird, dann kann es nicht sein, dass Leistungsunwillige den Leistungswilligen ihren Willen aufzwängen und einen BR gründen, der dann anfängt zu regulieren, einzuschränken und zu begrenzen, dann sinkt die Profitabilität und dann werden Gelder in den BR gesteckt werden müssen, die woanders sinnvoller wären - BR ist dann doch dort eher überflüssig! wir haben auch einen BR, aber manchmal kann man echt darauf pfeifen, und im Konzern gibt es dann noch einen GesamtBR, es ist wie in der Politik, ein Staat im Staat!

Isoliert den Unruheherd, kündigt die MA ( zahlt ne Abfindung wenn´s sein muß) und hinterher ist Frieden. Warum soll das nicht legal sein.

Also ich kann nur empfelen, dass die Mehrheit eben einen "Gegenvorschlag" zur Wahl stellt. Damit ist zwar ein Betriebsrat nicht "verhindert", aber man kann wenigstens dafür sorgen, dass keine "Hitzköpfe" mit der Unterstützung einer betrieblichen Minderheit "ein großes Rad" drehen können! Manchmal ist es auch gut sowas vorher mit dem AG zu besprechen...

Hallo Yoshx, das haben wir gemacht. Es ist ein ewiger Kampf, ab es lohnt sich. Ich will die Arbeit eines BR nicht abtun. Bei grossen Betrieben wie VW, Bosch usw mag das seine Berechtigung haben. Und ohne Gewerkschaft würde man uns AN immer noch über den Tisch ziehen. Aber trotz allem, muss es einer Belegschaft frei gestellt sein, im demokratischen Recht zu entscheiden, ob man einen BR möchte oder nicht.

Hallo Rotmari, schade,dass ich deine Frage so spät gelesen habe. Bei uns war es letztes Jahr ähnlich. Wir sind ein Unternehmen mit ca. 400 Mitarbeiter und kamen über 50 Jahre wunderbar ohne BR zurecht. Trotz allem haben sich 3 MA gefunden und haben einen BR ins Leben gerufen, obwohl die Mehrheit der Belegschaft dagegen war, musste ein BR gegründet werden. Es reichen dazu wirklich nur 3 MA. Die IG Metall war das allerschärfste. Wir waren eine Truppe,die sich vehement dagegen gewehrt hat. Unser Chef wurde von der IG Metall "gebeten" uns zurückzupfeifen. Die Wahl des Wahlvorstandes glich einem Diktat. Das heisst, wir haben gar nicht gewählt, es wurde von der IG Metall bestimmt. Als wir unserem Unmut Luft machen wollten, hat der Herr Gewerkschaftssekretär sein Tröte (Megaphon) gepackt und ist schleunigst durch die Hintertür abgehauen. Und jetzt haben wir den Salat. Wir hatten wirklich alles, Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, jedes Jahr die Lohnerhöhung,selbst durch die Krise hat uns die Geschäftsleitung wunderbar geleitet. Es musste keiner entlassen werden. Das war nicht der Vedienst der Gwerkschaft oder des BR sondern wirklich der Geschäftsleitung. Seit dieser undemokratischen Wahl überlege ich mir, ob sich nicht Gleichgesinnte zusammen tun sollten und Klage beim Obersten Verfassungsgericht einreichen sollte. Ich sehe mich hier in meinen Grundrechten massivst verletzt und die Demokratie mit Füssen getreten. Die können machen, was sie wollen. Das schönste ist, du kriegst diesen BR nie wieder los ausser bei grober Pflichtverletzung. Viele Grüße Klopferle

Da kannste nix machen. Gab es schon mal in anderer Dimension:
http://www.shortnews.de/id/613115/SAP-Drei-Mitarbeiter-wollen-Betriebsrat-einklagen

Und ja, SAP hat jetzt einen Betriebsrat...

@Ellwood

Allerdings müssen es mindestens 3 Kläger sein, 2 reicht wohl nicht.
4) Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
http://www.juraforum.de/gesetze/BetrVG/17/17BetrVGbestellungdeswahlvorstandsinbetriebenohnebetriebsrat.html

Orientiere Dich an der Antwort von "Kleinsorge". Diese ist absolut richtig und es gibt nichts hinzuzufügen.