Rückgabe einer Chanel-Tasche

3 Antworten

Solange es keinen handfesten Grund gibt, würde ich nicht reagieren; der Anwalt wird wahrscheinlich irgendwann eine Frist setzen, mit einer Klage drohen oder ähnliches.

Deine Frage, ob es nicht auch eine andere Tasche sein kann, ist gut. Ich glaube, dass nach 2 Jahren solche Ansprüche zwischen Privatpersonen verjähren. Ein Betrug kann es nur sein, wenn Du wusstest oder hättest wissen müssen, dass die Tasche gefälscht ist. Wegen dem Zertifikat ist das unwahrscheinlich. Auch wegen der langen Zeit bis zu der Beanstandung des Käufers scheint es nicht offensichtlich, dass die Tasche nicht echt ist (wenn einem das erst nach 2 Jahren auffällt, scheint es zumindest eine gute Fälschung).

Eine volle Rückerstattung kommt nicht in Frage, weil sich der Zustand der Tasche sicher verschlechtert hat und der Käufer die Tasche doch 2 Jahre nutzen konnte.

Jedenfalls muss der Käufer Dir nachweisen, dass die Tasche falsch ist. Er ist beweispflichtig. Dabei stellt sich auch die Frage, ob es sich überhaupt um die Tasche handelt, die Du damals verkauft hast.

Ich bin Ihnen sehr dankbar für die Antwort!

Hat sich auch der Käufer gemeldet oder nur der Rechtsanwalt? Wie heißt der Rechtsanwalt? Hat er einen Brief geschrieben oder eine Mail? Wer hat wie und auf welchem Weg Kontakt zu dir aufgenommen?

Zuerst hat sich Käufer gemeldet, nach einer Woche der Anwalt. Beide per Post. Meine Adresse haben sie bei eBay erfahren.

@KocherNik

Hmm... es ist doch ein Zertifikat dabei... Ich würde:

Ebay informieren. Wenn das alles so stimmt, dann hat Ebay gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen. Es sei denn, du hast da einen Shop, wo deine Adresse für alle einsehbar ist. Google auch mal, ob es diesen Anwalt auch wirklich gibt.

Woher wollen sie denn wissen, dass es eine Fälschung ist?

Erst mal: Entspann dich. Das stinkt ziemlich doll nach Betrugsversuch. Vor allem, weil du dem Anwalt was überweisen sollst, und nicht dem Käufer.

@hydralernae

Ja, es ist irgendwie komisch, dass die Tasche bei diesem Anwalt zur Versendung bereit liegt!!! Kann so was sein?

@KocherNik

Klar kann das sein, es ist nur alles andere als seriös und macht misstrauisch. Der Käufer will ja das Geld wiederhaben, nicht der Anwalt. Hast du zu dem Anwalt eine Website gefunden, so dass du sicher sein kannst, dass er existiert?

Falls ja, melde das auch gleich der Anwaltskammer.

@hydralernae

Ja, ich habe ihn in branchenbuch.meinestadt.de gefunden...

@hydralernae

Sagen Sie mir bitte, wie soll ich das melden?

@KocherNik

Ich würde erstmal abwarten, was jetzt noch passiert. Die anderen Antwortenden haben dir ja schon gesagt, dass man nachweisen muss, dass es 1. deine Tasche ist, die du verkauft hast, 2. dass sie wirklich gefälscht ist, trotz Zertifikat, und 3. dass du davon wusstest. Ansonsten such nach der örtlichen Rechtsanwaltskammer und geh mit den Schreiben von diesem Anwalt dahin. Wenn das alles in Ordnung ist, ist es egal, wenn nicht, müssen die sich drum kümmern, dass einer ihrer Leute gegen seinen Berufsethos handelt. Schlimmstenfalls könnten sie ihm dann die Zulassung entziehen (was aber wohl nicht passieren wird).

@hydralernae

Vielen herzlichen Dank!

Genau da liegt der Punkt,er kann nicht beweisen das es die Tasche ist die Du ihm verkauft hast,ich wurde da erst einmal nicht drauf reagieren,des weiteren woher weisst Du das der Anwalt echt ist,das die Tasche erst nach Geldeingang zurückgesendet wird ist alles andere als seriös un der Vorgehensweise,warte ab was weiter passiert,ich denke mal da wird nichts weiter kommen,kein seriöser Anwalt würde sich auf solch eine dubiose Nummer einlassen.Der Käufer kann im Ausland eine Fälschung gekauft haben und nun behaupten das ist die Tasche die Du ihm verkauft hast,der Betrugsversuch schreit regelrecht!!

Ich habe im Internet nachgeschaut, ich glaube dass der Rechtanwalt echt ist. Aber ich bin mit Ihnen voll einverstanden. Danke!