Wer zahlt, wenn Rolläden durch Hagel kaputt sind?

4 Antworten

Ich würde auch sagen, dass es die Kosten des Vermieters sind, aber Versicherungen zahlen normalerweise nicht für Hagelschaden am Rollladen. Ist dämlich, aber wenn es hagelt, dann sollte man die Fenster nicht mit Rollladen schützen, weil diese Schäden selber gezahlt werden müssen, während die Versicherung Glasschäden übernimmt.

Das ist Sache des Vermieters, er muß den Schaden seiner Versicherung melden!

Gemäß §535 BGB ist der Vermieter zum Erhalt seiner Mietwohnung verpflichtet und muss somit grundsätzlich auch für die Reperatur von Rolladen aufkommen, hinzu kommt noch, dass es sich bei dem Hagelschaden um Fremdverschulden handelt.

Es kann allerdings sein, dass es in deinem Mietvertrag sog. Kleinreperaturklauseln gibt, die bestimmen, dass du als Mieter kleine Reperaturen von 80-100 Euro selbst zahlen muss, da würde ich mal nachschauen.

Wenn dazu aber nichts im Mietvertrag steht, muss der Vermieter die Reperatur übernehmen, da spielt es keine Rolle, ob du versichert bist oder nicht.

Woher ich das weiß:Recherche

na er zahlt es, darum fragt er ja auch ob du versichert bist, weil der schummelt.

Die rolläden gehören zum haus und zur mietsache, damit sind es reperaturen am mietobjekt. Es muss definiert werden ob es sich um schönheitsreperaturen handelt. Der rest liegt beim vermieter. Wenn übermorgen die wand einen riss bekommt, musst du ja auch nicht den maurer bezahlen der nen neues haus hin stellt.