Reifen zerstört durch scharfkantige Bordsteine - Schadensersatz?
Vorgestern war ich mit dem Auto am nächstliegenden Bahnhof, um eine Fahrkarte zu holen. Beim Einparken hatte ich ein wenig zuviel Schwung, so dass ich nicht wie sonst vor der Begrenzung zum Stehen kam. Es gab ein merkwürdiges Geräusch, was ich aber nicht gleich einordnen konnte. Beim Wegfahren bemerkte ich ein seltsames Fahrverhalten, hielt an und stellte fest, dass der rechte Vorderreifen total platt war. Ich wechselte den Reifen und stellte fest, dass auf der Innenseite ein riesiges Loch geschnitten war (siehe Foto). Daraufhin schaute ich mir die Bordsteine an und wunderte mich garnicht mehr, da sie sehr schafkantig waren und mit Lücken von ca 25 cm so gesetzt waren, so dass man unmittelbar auf die scharfen Kanten auffahren kann.
Nun möchte ich gerne verhindern, dass es anderen Autofahrern ähnlich geht. Wie kann ich herausbekommen, wer für die Verkehrssicherheit des Parkplatzes zuständig ist ? (Ich vermute die Bundesbahn, bin mir aber nicht sicher ). Kann ich fordern, dass die Steine entschärft werden ? Und steht mir für den Reifen ein Schadensersatz zu ?


10 Antworten
Ich finde es schon sehr gut, wenn du darauf hinweist und das zumindest meldest, beim zuständigen Betreiber des Parkplatzes, dass so eine Ausführung der Parkplatz-Begrenzung eine Gefahr darstellt. Ob der Träger nun die Gemeinde ist, oder die Bahn, das solltest du vorher rausfinden. .
Ein Parkplatz sollte schon für Autos sicher sein, das kann nicht im Sinne des Betreibers liegen. Ob Dir da Schadensersatz zusteht, davon hab ich keine Ahnung, aber es stellt definitiv eine Gefahr da und ich denk schon, dass daraus auch ein Schadensersatz-Anspruch entstehen kann. Wenn da jemand dran fährt und merkt es nicht, dass sein Reifen beschädigt ist, kann es zu schweren Unfällen kommen, bei schnellerem Fahren!
Gut, dass du die Fotos gemacht hast!
Es wäre gut, wenn du bei der Gemeinde erfrägst, wer der Baulastträger ist, wer für den Betrieb und den Unterhalt zuständig ist. Damit der Brief an die richtige Stelle kommt. Du solltest auch eine schriftliche Antwort verlangen, weil sich die Zuständigen damit nicht leicht tun werden, wie sie da handeln sollen. Und sie dieser Zusatz im Schreiben dazu zwingt, sich Gedanken zu machen. Ich finde dein Engagement richtig und wichtig!
Wer nicht fahren kann, der sollte es bleiben lassen. Randsteine, Kinderwagen und Fussgänger sind beim Fahren und Parken NICHT zu touchieren.
Hättest du nicht noch etwas schwungvoller fahren können? Dann wäre deine gepimpte Schüssel fein in den See gefahren.
Die Steine auf dem Foto sind wohl ganz sicher nicht dazu gedacht drüber zu fahren. Wenn du es trotzdem machst, musst du mit Schäden an deinem Fahrzeug rechnen.
Du schreibst: "Beim Einparken hatte ich ein wenig zuviel Schwung, so dass ich nicht wie sonst vor der Begrenzung zum Stehen kam."
Was wäre gewesen wenn dort, wo sich die Begrenzungssteine befinden eine Hausmauer gewesen wäre? Dann wäre dein Schaden doch wohl größer. Nicht die Häuser, Bäume und anderen Immobilien haben die Schuld, wenn du sie mit deinem Fahrzeug berührst und durch dein eigenes Verhalten einen Schaden erleidest.
Oder soll die Deutsche Bahn AG die Steine entfernen, damit du "mit Schwung" durch den Zaun in das Gewässer plumpsen kannst?
Die Frage passt gar nicht zu deinem Nick!
Wahrscheinlich kannst du nichts einklagen, wenn du die Straße verlassen hast. Manchmal liegen da auch richtig dicke Felsblöcke - genau um so "schwungvolles" Befahren der Bürgersteige zu verhindern.
Wenn da Parken halb auf dem Bürgersteig verlangt wurde, dann kannst du auch Ersatz fordern.
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem und wüsste gerne, ob du die Sache weiter verfolgt hast. Ich sehe es genauso, dass das Setzen von scharfkantigen Bordsteinen, die Reifen aufschlitzen können, ein Verstoß gegen die sog. "gute fachliche Praxis" ist. Steine, die so gesetzt werden, gehören abgeschrägt und entschärft, allen negativen Postern auf deine Frage hin zum Trotz.
Ich plane, die Rechtmäßigkeit einer solchen Gefährdung von Autoreifen gerichtlich klären zu lassen, weil es normal ist, dass Autoreifen schon mal gegen Bordsteine stoßen und dies nicht zu Reifenschäden führen darf.
Reifen können so auch nur leicht beschädigt werden und dann auf der Autobahn platzen, und dann ist der Zusammenhang zum ursächlichen Ereignis auf dem Parkplatz leider nicht mehr nachweisbar.