Recht Anwaltwechsel direkt nach Beratungsgespräch möglich
Hallo an alle Lesenden,
meine Mama hat am Montag einen Rechtsanwalt aufgesucht, wegen einer einstweiligen Verfügung gegen ihren Ehemann.
Nach dem Besuch dort, sandte er per Fax, die " Klageschrift" voll mit Fehlern......:-(. Sie war überhaupt nicht zufrieden damit und hat ihn in den den letzten 2 Tagen versucht anzurufen, doch es ist niemand in der Kanzlei, egal welche Uhrzeit.
Von mir bekam der RA ebendfalls 3 Emails und ich habe bis heute noch keine Antwort drauf.
Kann meine Ma den RA noch wechseln? Zumal es nur das erste Beratungsgespräch war.
Weiß hier jemand Rat? Erbitte um nachrichten. Danke an Euch & Ciao
6 Antworten
wechseln kann man so oft man möchte... nur muss man dann auch bezahlen :).
wenn der auftrag zur prozessführung erteilt wurde ist eine verfahrensgebühr fällig. ist nur eine beratung erfolgt, eine ratsgebühr. wie teuer das konkret ist hängt vom streitwert ab (wurde allerdings eine honorarvereinbarung getroffen ist diese verbindlich).
hier scheint ein auftrag erteilt worden zu sein, ohne auftrag hätte der rechtsanwalt wohl kaum die antragsschrift formuliert. für die tätigkeit wird ihm wohl eine vergütung zustehen, schlechterfüllung kann man ihm zum jetzigen zeitpunkt wohl noch nicht vorhalten. versucht lieber die fehler aus der antragsschrift (ist der antrag schon bei gericht eingereicht oder ist es ein entwurf?) zu korrigieren. und wenn der ra "doof" ist, muss die mutter eben wechseln, darf sich dann aber nicht über ev. kosten wundern
Außerdem muß ich Dir mitteilen, daß es mir sehr unbekannt erscheint, daß man nach einem Beratungsgespräch gleich Klage einreicht. Das habe ich noch nie erlebt. Ich selbst war 20 Jahre lang beim Anwalt und so etwas habe ich noch nie festgestellt. Zu einer Klageinreichung gehört, daß man detaillierte Informationen erteilt, eine Prozeßvollmacht unterschreibt etc. Hat Deine Mutter bei dem komischen Anwalt evtl. eine Prozeßvollmacht unterschrieben, wenn nicht, sofort wechseln. Wenn ja, würde ich trotzdem wechseln und ihn auf seine Unzuverlässigkeit hinweisen.
Ich bin gelernte Renogehilfin, habe also beim Anwalt alle dort anfallenden Arbeiten verrichten müssen, das gehört zu einer gelernten Anwaltsgehilfin.
Es gibt also nichts, was ich in unserer Praxis (es war eine Praxis von 20 Anwälten) nicht bearbeitet oder zumindest vorbereitet habe. Vor allen Dingen die vielen Prozesse, die wir geführt haben, waren für mich sehr informativ und hier bekommt man Dinge mit, die man sonst nirgendwo lernt. Deshalb kenne ich mich auch mit Internet-Abzocke sehr gut aus.
Leider beantwortet dieser Kommi meine Frage garnicht. ;-((((((((((((
@ Reiterfee. Schön, dass Du Dich mit Internet-Abzocke auskennst. Das hat allerdings mit dem Fall hier nichts zu tun.
Schön, dass Du den Satz mit der nichtbezahlten Rechnung rausgenommen hast. Denn das war ein wirklich ***** Ratschlag. Wenn es eine Erstberatung gab und nicht ausgemacht war, dass diese umsonst ist, dann wird der Anwalt (auch bei einem Wechsel) eine Rechung schicken. Diese nicht zu bezahlen wird dann richtig teuer.
Dass nach dem ersten Gespräch Klage eingereicht wird, ist überhaupt nicht unüblich. Warum auch? Wenn bei diesem Gespräch alle Informationen gegeben wurde, wann reicht das aus. Zumal bei einer einstweilligen Verfügung ja idR Eile geboten ist.
Tut mir leid, dass ich Deine Frage nicht noch einmal beantwortet habe. Ich dachte, das wäre zur Genüge geschehen. Aber gerne: Ja, sie kann jederzeit das gegebene Mandat widerrufen und einen anderen Anwalt wählen.
Dieses Gesicht: ;-(((((((((((( wird Deine Mutter vor allem dann machen, wenn sie den Ratschlag von Reiterfee beachtet und die Rechnung von dem (möglicherweise wirklich schlechten) Anwalt nicht bezahlt. Gerade Reiterfee mit ihren 20 Jahren Anwaltsbüroerfahrung müsste eigentlich wissen, das Anwälte bei der Rechnungserstellung und -eintreibung wenig Kompromisse machen.
Das mit der Prozessvollmacht muß ich sie noch fragen. Ich weiß dass leider nicht. Aber da sie sofort eine einstweilige Verfügung wollte, wird sie diese wohl unterschrieben haben. Denn sonst hätte sie nicht nach der Beratung keine 5 Std. später den Brief des RA auf ihrem Fax gehabt. 1000 Dank für Deine super guten Tips. glg Sommerliche
Du hast Recht, die Probleme sind sehr unterschiedlich, wenn man einen Anwalt konsultieren muß. Aber , wenn man sich von einem Anwalt beraten läßt, weiß man ja sicherlich vorher, ob man klagen will oder nicht. Zumindest muß dann in diesem Beratungsgespräch eine Prozeßvollmacht unterschrieben werden, sonst kann der Anwalt überhaupt keine Klage einreichen. Also hier kann ich nicht beurteilen, ob es soweit gekommen ist. Wenn natürlich eine Prozeßvollmacht unterschrieben wurde, ist der Anwalt beauftragt worden, Klage einzureichen.
Also nochmal: Ich denke der RA hat solch eine Prozessvollmacht bei einer Erwirkung einer einstweilgigen Verfügung oder ? Doch ich kann sie morgen fragen ;-)-
Ganzzzzzzzzzzzzzzzzzzzz lieben Dank an Dich. Würde Dir so gern ein Kompliment senden, doch ich weiß nocht, wie das geht..... Scusi Bella. Ciao
Ja, Deine Mutter kann sofort den Anwalt wechseln und ihm schriftlich auflisten, wie oft er nicht erreichbar war, keine Mails beantwortet wurden und sich in der Klagschrift etliche Fehler befinden. Solch einen Anwalt würde ich auch nicht bezahlen. Wechseln kann sie auf jeden Fall.
Sie kann das natürlich. Ist aber schon komisch, dass nach einem Beratungsgespräch Klageschriften verteilt werden...
So komisch ist das nicht. Du gehst zu einem Anwalt und lässt dich beraten. Im Gespräch stellt sich heraus, dass es nichts bringt eine außergerichtliche Einigung zu versuchen, was bleibt da außer einer Klage? Problem mit dem man zum Anwalt muss, sind so unterschiedlich, dass es Pauschalantworten nicht gibt.
und
Was , bitte, hast Du bei dem Anwalt 20 Jahre lang gemacht? Die Rechnung wird kommen, und sie wird auch bezahlt werden. ;-)