Radfahrer fährt gegen stehendes Auto, wer hat jetzt Schuld?

8 Antworten

Ob auch andere Fahrzeuge dort geparkt haben, und wie alt der Radfahrer ist, hat logischerweise keinen Einfluß auf die Schuldfrage.

Grundsätzlich darf man nicht gegen ein parkendes Fahrzeug fahren. Wer das macht, ist Schuld am Unfall.

Wenn das ein regulärer Parkplatz ist, selbstverständlich der Radfahrer.

Da würde ich aber vorsichtshalber mal einige Maßnahmen ergreifen, falls der plötzlich mit Schadensersatzansprüchen und abstrusen Behauptungen ankommt und zwar mindestens die Situation fotografieren und wenns irgendwie geht, Zeugen festhalten. Bei Personenschaden sollte man immer die Polizei hinzuziehen, die Personalien feststellen und das seiner Versicherung melden. Hat denn das Auto auch einen Schaden?

Bei verletzten Personen sollte man immer die Polizei rufen.

Ich denke mal, dass sich deine Frage damit erledigt hat. (Denn man darf nicht gegen geparkte Autos fahren)

Wenn jemand auf ein geparktes Auto auffährt, so ist dies ausschließlich die Schuld des auffahrenden.

Wenn dein Cousin ordnungsgemäß geparkt hat, wird man ihm nichts vorwerfen können.

Wenn die Parkplatzmarkierung ungünstig ist, sollten sich die Behörden darum kümmern.

Aber ich kann mir nur schwer einen Fall vorstellen, in dem ein Auto so geparkt ist, dass es ein vorausschauender Fahrradfahrer übersieht.

Egal wie man es dreht oder wendet... der Radfahrer würde wohl in keiner Konstellation komplett schuldfrei dort rauskommen...