Probezeit in Ausbildung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
aber diese ist im Vertrag nicht angegeben. Was bedeutet das? wurde es einfach vergessen oder wie kann ich das jetzt verstehen?

Die Probezeit während der Ausbildung muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen.

In Deinem Fall wurde ganz offensichtlich vergessen, die Dauer festzulegen. Damit beträgt Deine Probezeit 1 Monat!

Für Dich bedeutet das:

  1. Innerhalb dieser Probezeit von 1 Monat können beide Seiten ohne Grund fristlose kündigen.
  2. Nach der Probezeit darf der Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis nur noch fristlos kündigen, weil es so gravierende Vorfälle oder Vertragsverletzungen gegeben hat, dass ihm die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (aus gleichem Grund kannst selbstverständlich umgekehrt auch Du fristlos kündigen). Der Auszubildende dagegen kann auch ordentlich kündigen aus 2 Gründen: er will die Ausbildung insgesamt aufgeben, oder er will sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen.

In Deinem Fall heißt das konkret:

Da diese 1-monatige Probezeit bei Ausbildungsbeginn am 01.08.2021bereits beendet ist, darf Dein Arbeitgeber Dir nur noch wie unter 2. (1. Satz) beschrieben kündigen, also bei häufigerem gleichen oder bei schwerwiegendem Fehlverhalten.

Wegen der von Dir beschriebenen Situation darf Dein Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis jetzt nicht mehr kündigen!

Der Arbeitgeber darf die Probezeit allerdings auf die Maximaldauer von 4 Monaten verlängern - jedoch nur mit Deinem Einverständnis.

orangefeelings 
Fragesteller
 30.10.2021, 15:52

Okay vielen Dank für die Antwort! :)

erst unter Punkt 9 Zusatz ( Erläuterungen… ) am Ende ( kleingedrucktes ) schauen was dort steht, ist dort 6 Monate vermerkt sind es 6 Monate. Steht dort nichts und ist sonst ein Verweis auf Probezeit vermerkt gibt es auch keine Probezeit.

emesvau  28.10.2021, 23:19

Bei einem Ausbildungsverhältnis ist eine Probezeit auf maximal 4 Monate begrenzt.

Familiengerd  29.10.2021, 16:19

Die Antwort ist Unsinn!

erst unter Punkt 9 Zusatz ( Erläuterungen… )

Da steht nicht, welche Dauer vereinbart wurde, sondern nur, dass die Mindestdauer der Probezeit 1 Monat muss , die Höchstdauer 4 Monate betragen darf.

Da steht deine Adresse ahhahaha. Danke jetzt weiss ich wo ich als nächstes hinKOMME

orangefeelings 
Fragesteller
 28.10.2021, 21:18

sehr lustig

Familiengerd  29.10.2021, 16:05

Alberner Troll!

Wirklich gesagt ist das ein komischer Arbeitsvertrag. Du bist in der Ausbildung und darfst Fehler machen. Falls du fragen hast, frage am besten doppelt. Falls sie dich wirklich kündigt, dann sei froh, das du da raus bist.

Hallo,

eine Probezeit ist verpflichtend. Bedeutet, dass die Probezeit mind. einen Monat betragen muss.

In deinem Bild sieht es so aus, als wenn dort das Kreuz vergessen wurde.

Leider kann ich dir dazu auch nicht mehr sagen.

Dir alles Gute weiterhin!

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  29.10.2021, 16:19

Wenn nichts angekreuzt wurde, gilt eine Probezeit von 1 Monat als vereinbart.