Priotitäten bei einem Einsatz und einem Unfall..

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Hi Princessjanii,

Grundsätzlich gilt, dass ein konkreter Notfallpatient vor einem möglichen Patienten geht. Ob die Person, der die anfahrt gilt, tatsächlich in Not ist, ist ja bis zum Eintreffen unklar.

Aber das zu entscheiden ist nicht immer einfach.

Tatsächlich erlebtes Beispiel:

Nachts gegen 3:00 Uhr Notfallmeldung: VU mit mehreren Schwerstverletzten ("Discounfall", PKW gegen Baum). Wie sich nachher herausstellte, waren es 4 Patienten, davon 2 trotz Reanimation tot mit teilw. abgetrennten Gliedmaßen und 2 Schwerstverletzte. Insg. 4 RTW auf Anfahrt, von den 4 umliegenden Gemeinden. Ich war im nächstgelegenen RTW als Praktikant somit 3. Mann.

Auf Anfahrt bemerkt der Fahrer eine leblose Person auf Bürgersteig. Alkohol-Intox, "nur bewusstlos".

Die - auch im nachhinein -  Entscheidung hier war: Praktikant (ich) blieb bei Person auf Bürgersteig, bis der notfallmäßig nachalarmierte KTW eintrifft und übernimmt, und der RTW fährt weiter zum VU.

Da dort 4 RTW eintrafen aber da 2 RTW nur die Leichentücher benötigten, hätte man auch anders entscheiden können. Aber das weiß man natürlich nie vorher.

Es kommt immer auf alle Umstände an (z. B. Verlässlichkeit und Genauigkeit des Notrufs, Vorhandene personelle Ressourcen, nachalarmierbare Rettungsmittel u. s. w.).

In solchen Fällen trifft die Leitstelle die letzte Entscheidung, da diese den Überblick über Notruf und Rettungsmittel hat. Der Transportführer des RTW entscheidet aber natürlich mit, da er Vorschläge macht und die Lage des Ereignisses auf Anfahrt rückmeldet.

Nebenbei: Der Notarzt (z. B. bei NEF oder NAW) hat keine Entscheidungsbefugnis! Er kann nur die med. Lage vor Ort beschreiben und z. B. rückmelden, dass der Patient auf dem Weg soundso dringend versorgt werden muss.

Wichtig ist, dass der RTW immer den Notfall auf dem Weg QUALIFIZIERT (!) melden muss, also nicht nur vorbeifahren darf und mit Blick auf dem Fenster oder Rückspiegel eine Rückmeldung gibt.

Ggf. reicht ja eine kurze Instruktion der Ersthelfer oder das Platzieren eines Guedel-Tubus mit Seitenlage bei Bewusstlosen und guten Ersthelfern.

Es gibt rechtlich keine Vorschrift genau dazu, aber die Umsetzung aller Rechtsgrundlagen führt zu diesem Ergebnis. So sieht z. B. das LandesRDG vor, dass die Leitstelle (und nur die) befugt ist, über die Abarbeitung der Einsätze zu entscheiden.

 

AUCH schon vorgekommen:

Bei Notfallort Haus Nr. x stellte sich heraus, dass die Meldung falsch war, da die angeblich im Treppenhaus gestürzte Person vor dem Haus von Pkw angefahren wurde.

Nach Korrektur des Einsatzbildes wurde diese Person versorgt und ins KH gebracht. Bis dann später von Leitst. die Info kam, dass die im Treppenhaus gestürzte Person immer noch auf den RTW wartet …!

Was war? Nach der Meldung zum Treppenhaus ereignete sich vor dem Haus der Unfall und dieser Pat. war froh, dass so schnell der RTW da war.

Wir hatten vergessen, zu fragen, wer den RTW gerufen hatte. Hätten wir den Anrufer gesucht, hätten wir gemerkt, dass kein Anrufer da war.

Die Person im Treppenhaus musst so etwas länger warten ;o), hat es aber auch geschafft, da nicht vital gefährlich verletzt.

 

Hoffe, ich konnte etwas interessant dazu etwas beitragen.

Liebe Grüße,

Werner Pühringer
[Rett.Ass. und 1. Leben (1986 – 1998) für RD, dann für DOWAS (googelbar: DOWAS, Pühringer, Würselen)]

 

Princessjanii 
Fragesteller
 08.05.2011, 19:57

Hey, danke für diese tolle Antwort ;-) Wieso hast du aufgehört mit dem RettAss? Wenn ich fragen darf..:)

 

dowas  08.05.2011, 20:46
@Princessjanii

Ich hatte damals im RD alles erreicht, was man ereichen konnte. Bin im Hubschrauber mitgeflogen und auf Seenotrettungskreuzer der DGzRS. Hatte von 1994 - 1998 meine eigene Insel (Amrum) und "meinen eigenen" RD, war auf der Insel RD-Ausbilder und OrgL u.s.w.. Psychisch sehr anstrengend, da immer FME dabei, 24 Std./Tag, 7Tage/Woche.
Zuletzt vom Landkreis viel Geld bekommen, damit ich bleibe (ca. 11.500 DM/Monat). Aber psychisch diese Arbeit mit so jungen Jahren nicht ausgehalten und dann in Rente gegangen. Seit 4/1998 ganz gute Rente, da nach damaligem altem Recht bei BU-Renten das bisher verdiente Durchschnittsgehalt als Grundlage dient. Und  da in kurzer Zeit viel verdient, dementspr. hohe Rente.

Jetzt helfe ich anders, setzte dafür meine Rente ein, ist auch ok, obwohl - zugegeben - immer noch tief drinnen das Herz für RD schlägt und ich jedem RTW nachgucke.

Liebe Grüße, W. Pühringer

- Danke für die Bewertung! -

derdorfbengel  17.05.2011, 00:16
@dowas

Jahrgang 1968 und dann 1998 eine BU-Rente?
Das hiesse: mit 30 Jahren???

dowas  22.05.2011, 17:50
@derdorfbengel

ja - Voraussetzung war 3 Jahre in Arbeit, die hatte ich erfüllt!

Wenn die an einen SCHWEREN Unfall kommen, müssen die dort sofort helfen. Die andere Einsatzstelle wird dann von einem anderen Rettungsmittel angefahren. Im Zweifel entscheidet die Leistelle.

Hallo,

die Rettungsleitstelle entscheidet, oberste Priorität... Der Rettungsdienst wird aber nach Meldung an die Rettungsleitstelle die Sofortmaßnahmen an der Unfallstelle einleiten, bis "Ersatz" eintrifft. die "hilflose Person" wird in der Regel erst einmal von der Polizei in Obhut genommen, die werden neben dem Rettungsdienst auch von der Leitstelle mit hinzugezogen. Bei einem Herzstillstand ist unter anderem auch das Notarzteinsatzfahrzeug vor Ort, die den Patienten bis zum eintreffen des Rettungsdienstes versorgen... also alles nicht so schlimm!!!

"Dir schlecht, uns Recht! Wir fahren damit SIE leben!"

Ihr Rettungsdienst

Kommt drauf an. Dann müssen die Kräfte vor Ort einschätzen, was dringender ist.

Princessjanii 
Fragesteller
 06.05.2011, 21:19

Wenn noch keiner da ist um zu helfen, also auch keine Erst-Helfer und schon gar kein RD..

FeldKobold  06.05.2011, 21:36
@Princessjanii

Diejenigen, die in deinem Beispiel den Unfall sehen.

Der Rettungsdienst wird auf jedenfall erst Leben retten.