Wer muss Einsatz des Rettungswagens nach Unfall bezahlen

7 Antworten

Ob die Kosten geltend gemacht werden dürfen ergibt sich aus dem Rettungsdienstgesetz des betroffenen Bundeslandes. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der jeweils geltenden Satzung.

Die Kosten sollten von den Haftpflichtversicherungen übernommen werden.

Die Höhe der Kosten geht m.M. nach in Ordnung. 960 Euro für den Heli sind sogar recht niedrig wenn man sich überlegt das ein Doc aus den Notarztpool 400 Euro pro Einsatz bekommt.

Die Leitstelle hat je nach Notruf keine andere Wahl gehabt. Die Leitstelle ist weit weg und blind. Die muss sich auf die Aussagen des Anrufers verlassen, da kommt schon manch wirrer Anruf an. Und ein Alarmstichwort Fahrt mal gucken gibt es aus gutem Grund nicht.

Sind die Kosten nicht unverhältnismäßig (690 EUR + 960 EUR für eine Leerfahrt/Leerflug bzw. Falschalarm)?

Wie ich später erfahren habe, kam der Rettungswagen gar nicht von einer Wache, sondern war im dem Ort auf einem Volksfest (1 km entfernt) stationiert.

Nein das ist nicht unverhältnismäßig. Ein Rettungswagenkostet mehr als 100.000 € in der Anschaffung + das Material was man verbraucht (in diesem Fall wurde kein Material verbraucht, da ein RTW Einsatz aber immer das selbe kostet egal ob man jetzt viel oder wenig Material verbraucht muss man das auch berücksichtigen). Dann darf man nicht vergessen muss das Personal bezahlt werden also 2 Leute, Spritkosten, Instandhaltungskosten, Fortbildungskosten für die Besatzung, kosten für die Wache, denn man braucht eine Garage . Auch darf man nicht vergessen ist der RTW unterumständen mal eine Stunde ohne Einsatz also bekommt die Organisation auch kein Geld in der Zeit. Das selbe gilt auch für den Hubschrauber, nur sind da eben ein Notarzt, Rettungsassistent und Pilot also 3 Leute zu bezahlen.

Viele betrachten auch nur die 20 Minuten als Arbeit in der das Team beim Patienten oder eben Vorort ist... Allerdings zu einem Einsatz muss man auch noch rechnen, dass die Besatzung das Auto vor Schichtbeginn komplett überprüfen muss ob etwas fehlt und ob alles funktioniert (Zeit in der kein Einsatz ist). Auch muss man die Anfahrtsdauer und die Zeit der Heimfahrt beachten. Nach jedem Patienten muss gewischt und nachgefüllt werden. Jeder Einsatz muss genau protokolliert werden und dann an die zentrale Abrechnungsstelle geschickt werden... Letztendlich kann man sagen dauert ein Einsatz immer mindestens 30 - 45 Minuten länger als die tatsächliche Zeit "im Einsatz".

Die Abrechnung beim Rettungsdienst Bayern erfolgt nach dem Verursacherprinzip...

Wurde der RD tätig (und das bedeutet nicht der Transport eines Pat.), wird direkt über die gesetzl. Krankenkasse (beim Privatpatienten über diesen) abgerechnet.

Wurde der Pat. (also Du) untersucht (hier reicht streng genommen die Anamneseerhebung "können Sie den Hals bewegen?", "können Sie sich an den Unfallhergang erinnern?" "haben Sie Schmerzen im Brustkorb?" etc. - entsteht Leistungspflicht. Natürlich wird bei Fremdverschulden die Kasse den Verursacher in Regreß nehmen.

Bei der "Einsatzart 9" - dem Fehleinsatz (weil jemand irrtümlich den RD alarmiert hat) "...da liegt einer.... (der dann z.B. doch nur ein Nickerchen macht) kommt keine Rechnung.

Allerdings finanziert sich der Rettungsdienst (hoheitliche Aufgabe) durch die Krankenkassen, und das hierdurch entstehende Defizit wird dann sowieso aus dem Krankenkassen-Pool ausgeglichen.

In deinem Fall (Privatpatient) also die Rechnung erst mal selbst bezahlen, bei der Krankenkasse einreichen und die leistet dir dann Ersatz, holt sich aber dann das Geld beim Verursacher (also der gegnerischen KFZ-Versicherung) oder im Falle deines Eigenverschuldens bei deiner KFZ- / Haftpflicht- / oder Unfallversicherung.

Voll- oder Teilkasko spielt da keine Rolle. Unterm Strich zahlt immer die (Kranken-) Versicherung.

Das zahlt die Versicherung des Unfallverursachers. Leute die den Rettungsdienst rufen können nicht für die Kostenerstattung belangt werden, das ist extra so geregelt, denn sonst würde sich keiner mehr trauen, einen Notruf abzusetzen.

Und was ist wenn beide Schuld haben? Meines Wissens zahlt die Haftpflicht versicherung nur gegnerische Schäden und die Teilkasko nur bei Diebstahl etc.

Ja, das musst du wohl. Du hättest einfach zur Untersuchung und Behandlung mitfahren sollen, dann wäre der Einsatz von deiner Krankenkasse bezahlt worden. So hat deine Krankenkasse keinerlei Veranlassung für die Kosten aufzukommen, daher wenden sich diese Stellen nun an dich.

Da ich dort in Urlaub war, sah ich keine Grund mich nicht einen Tag ohne Verletzung ins Krankenhaus zu begeben.

@interest01

Und da ich privat krankenversichert bin, wollte ich mir und der Krankenkasse unnötige Kosten für Transport und Untersuchungen ersparen.