Polizei nach 1 Stunde Unfall gemeldet?

4 Antworten

Man muss auf direktem Weg zur Polizei

Franzi525 
Fragesteller
 26.02.2018, 23:06

Hat er ja auch gemacht nur ist er etwas langsamer gefahren weil die Unfallstelle etwa 30 km von ihn entfernt war bis zur Polizeistelle und nach ca 50 min war er bei der Polizei und hat es gemeldet

Bitterkraut  27.02.2018, 00:07
@Franzi525

Hat er kein Handy?

Das wird im Einzelfall beurteilt. Sollte sich allerdings ein "Unfallflüchtling" später von selbst melden, so wird das meistens als tätige Reue mit Straffreiheit abgetan. Etwas blöder wird's für ihn, wenn dadurch ein Opfer grösseren Schaden genommen hat, oder die Polizei den Unfall vorher bemerkt hat.

Franzi525 
Fragesteller
 26.02.2018, 23:04

Bevor er sich bei der Polizei gemeldet hat, war die Polizei schon bei der Unfallstelle. Die Unfallstelle war ca. 30 km von ihn entfernt er ist in seiner Stadt zur Polizei gefahren und hat den Unfall dort gemeldet

TechnologKing72  26.02.2018, 23:05
@Franzi525

Ja, es ist schwierig, genau zu sagen, was die Gerichte daraus machen, aber solange niemand schwer verletzt oder gar getötet wurde, dürfte es auf strafbefreiende tätige Reue hinauslaufen.

Er hat jemand überfahren und verließ den Unfallort?

Franzi525 
Fragesteller
 26.02.2018, 23:05

Nein er hat keinen überfahren er war nur so unter Schock und Angst vor dem Mann weil er sehr aggresiv aussah das er zu Polizei direkt fuhr und den Unfall gemeldet hat

WosIsLos  26.02.2018, 23:20
@Franzi525

Für jemanden auf Bewährung könnte das dennoch unangenehm werden.

Man wird sehen, was die Behörden da machen.

§ 142 (4) StGB:

Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

Ob die Bedingungen zutreffen kann aus deinen Angaben nicht herausgelesen werden. Die Grenze für "nicht bedeutenden Sachschaden" liegt bei 1500 €.