pflegekind kindergeld als einkommen angerechnet?

2 Antworten

Vorbemerkung: Ab Januar 2005 tritt die Hartz-IV Reform in Kraft. Pflegeeltern, die arbeitslos geworden sind oder vielleicht arbeitslos werden, sollen nach der Auffassung einiger Sozialhilfeträger das vom Jugendamt für ihr Pflegekind gezahlte Pflegegeld als anrechenbares Einkommen deklarieren. Die Leistungsansprüche der Pflegeeltern würden dadurch gemindert oder im ungünstigen Fall sogar ganz erlöschen. Birgit Nabert, Vorsitzende des Landesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien in Schleswig-Holstein, hat beim zuständigen Landesministerium nachgefragt. Die Anrechnung von Pflegegeld auf Leistungen nach dem SGB II ist unzulässig. Die nachfolgende Stellungnahme von Prof. Dr. Wiesener vom BMFSFJ argumentiert in die gleiche Richtung. Betroffene sollten deshalb bei der Antragstellung beide Schriftsätze ihrem Sachbearbeiter vorlegen. Die Hervorhebungen wurden zur besseren Lesbarkeit nachträglich vorgenommen. (Christoph Malter, 29.11.2004) s. aber: Veränderte Rechtsauffassung der Bundesregierung zur Anrechnung von Pflegegeld nach Hartz IV

danke für die antwort, ich weiß nicht ob ich mich falsch ausgedrückt habe oder ob ich es grade falsch verstehe! es ist alles angegeben jeden cent den ich habe! da ist nichts verheimlicht oder sonst was! also es geht um das kindergeld meines pflegesohnes! dieses wird von 2 stellen abgezogen.. einmal vom jugendamt die ihm auch das pflegegeld zahlen46euro und einmal 92euro vom sozialzentrum von denen er keinerlei leistungen bezieht und es wir mir somit als einkommen angerechnet! möchte doch nur wissen ob es rechtens ist ihm alles abzuziehen?somit habe ich ein kindergeld von etwas über 50euro für meinen pflegesohn!

@tichondria12

Hmmmm....für mich klingt es unlogisch, dass Du doppelt zahlen sollst. Ich würde vielleicht einfach mal nen Anwalt befragen, eine Beratung ist kostenlos, da Du ja kein Einkommen hast. Besorg Dir beim Gericht einen Beratungsschein (ALG II Bescheid nicht vergessen) und dann such Dir nen Anwalt der sich mit Familie und Unterhalstsrecht auskennt. Tut mir leid dass ich Dir nicht helfen konnte

Klar musst Du Deine Einnahmen angeben, damit auch Dein HARTZ -IV richtig gekürzt werden kann. Du musst ja auch angeben, wenn Du 3,60 € im Lotto gewonnen hast, NICHT VERGESSEN !

es ist alles angegeben!