Palette zurücknehmen Pflicht?

8 Antworten

Es kommt wirklich drauf an ob es eine ein Europal. ( steht auf den Bohlen drauf. 1,20 + 0,80 ist oder nur eine Einwegpalette. Die zweitgenannte kannst du behalten, darum der Name Einwegpalette. Im Falle einer Europalette solltest du warten, da es sein kann, das der Spediteur die wiederhaben will. Im Normalfall werden diese nämlich gleich bei Auslieferung wieder gegen Rückgabe einer leeren Palette getauscht. Das ist sicher nicht immer möglich, schon gar nicht bei Privatpersonen.Es ist allerdings nicht dein ursächliches Problem, die Palettezurückzuliefern. Der ausliefernde Spediteur ist normalerweise mit der Palette seitens des Absenders belastet und hat somit auf Dauer ein Problem, wenn er die Paletten nie zurücknimmt oder zurückholt.

Ich hatte vor kurzem den umgekehrten Fall. Da wollte eine Spedition 5 Monate nach einer Lieferung plötzlich ihre Europalette dringend wieder haben, oder sie mir ansonsten in Rechnung stellen!!!! Daher gehe ich davon aus, dass die Dinger schon etwas wert sind und wenn deine Spedition ihre Palette nicht haben will, rufe doch einfach mal eine andere an und biete sie ihnen kostenlos an.

Wenn es unbehandeltes Holz ist: darf man sie nicht auseinanderkloppen und die Holzanteile in die Biotonne geben? Oder gehören Bretter da nicht rein?

Ah, ja: eine neue Frage!

Ich glaube nicht, dass der Spediteur dazu verpflichtet ist. In vielen Fällen könnte man ja auch nicht im Beisein des Fahrers mal eben die Palette abpacken. Der hat ja auch anderes zu tun, als bei jedem Kunden sein Lager aufzuschlagen. Dann wäre nur zu bedenken, dass der Spediteur mit der Palette nichts zu tun hat - die Verpackung übernimmt ja der Versender. Es kommt auch keiner auf die Idee dem Paketdienst den leeren Versandkarton wieder mitzugeben.

Warum sollte der Spediteur diese Palette zurück nehmen? Wenn es keine Euro-Palette ist (EURO-Paletten sind als solche deutlich gekennzeichnet), dann ist auch kein Pfand darauf.

Und der Spediteur hat mit dieser Palette wirklich nichts am Hut. Eher wäre der Händler für die Rücknahme der Palette verantwortlich. Aber das ist dann eine Bringe- und keine Holschuld.