Öl bezahlen, welches nach dem Auszug aus der Mietwohnung bestellt wurde?

5 Antworten

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Es ist kurios und es ist mysteriös und es erscheint auch nicht ganz richtig, wie bei Dir abgerechnet wurde und Du hast vollkommen recht, wenn Dir das "spanisch" vor kommt. Ob Du nun in einem Haus wohnst mit vielen Mietparteien oder in einem mit wenig, also z. B. nur 2 Parteien, geht aus Deiner Frage leider nicht hervor. Angenommen es handelt sich um ein Zweifamilienhaus und beide Wohnung sind vermietet. Die Heizkostenverordnung kommt also zum Tragen. Die Heizkosten müssen korrekt aufgeteilt werden.

Eine absolut korrekte Abrechnung würde bedeuten, dass der Füllstand des Tanks am Jahresanfang, bei jedem Auftanken und zum Zeitpunkt Eures Auszugs und am Jahresende ermittelt worden wäre. Außerdem die Heizkostenverteiler beider Wohnungen hätten abgelesen werden müssen. Somit wäre es möglich gewesen, den genauen Verbrauch bis zu Eurem Auszug zu ermitteln und zusätzlich die verbrauchten Mengen zu ihren Einkaufspreisen zu bewerten. Vermutlich wurde das in dieser Konsequenz nicht gemacht und somit war es der Vermieterin nicht möglich eine absolut korrekte Abrechnung zu erstellen.

Stelle Dir jetzt einen Komplex mit 100 Wohnungen vor, die mit Öl beheizt werden. Um hier bei jedem Auszug die jeweils korrekten Mengen zu ermitteln, müßte ein Aufwand betrieben werden, der nicht zu vertreten ist, denn die Kosten für das ganze Ablesen, Berechnen, Bewerten und schließlich auch die unzähligen Reklamationen von Leuten, die meinen, etwas wäre nicht korrekt, wäre so teuer, dass alleine die Kosten dafür, die ja auch umgelegt werden, viel teurer werden, als die Nachteile, die man aus der Abrechnung hat, wie sie wohl für Euch gemacht wurde.

Da es nicht sinnvoll wäre, Verordnungen für jede mögliche Größe von Häusern zu machen, ist die Abrechnung, wie sie Euch vorgelegt wurde, schon korrekt, auch wenn ihr jetzt u. U. einen durchschnittlich höheren Ölpreis verkraften müßt.

Was auf jeden Fall nicht geht und in Eurem Fall auch nicht gemacht wurde ist, Euch anteilig die Menge in Rechnung zu stellen, die noch im Tank lagert. Also wenn z. B. 10000 Liter gekauft worden wären und ihr anteilig für 5 Monate mit den Kosten des zum größten Teil noch lagernden Öls belastet worden wäret, was aber nicht der Fall ist.

Danke für die Antwort. Siehe Dein letzter Absatz. Genau das ist aber passiert. Es ist ein 3 Parteienhaus und es wurde für das gesamte Jahr der Tank mit 4666 Liter Öl gefüllt (Anfangs-und Endbestand schon abgezogen), 4666 Liter war also der gesamte Bestand für dieses Jahr. Wir sind nun an den gesamten Brennstoffkosten anteilig für 5 Monate beteiligt (wir sind Ende Mai ausgezogen) . Angenommen es wären 6000 oder 7000 Liter getankt worden, würde die Rechnung noch höher ausfallen. Das ist der Punkt, den ich nicht verstehe.Das erscheint mir nicht korrekt.

@cathi321

PS.: Es wurde beim Auszug eine Zwischenablesung der Heizkörper vorgenommen, die wir auch bezahlt haben. Da frage ich mich natürlich - wofür?

@cathi321

Danke zunächst für die Auszeichnung.

Ich denke es ist noch eine Unklarheit aufzuklären: Rein zufällig waren am Jahresanfang und am Jahresende der gleiche Füllstand im Tank, nämlich 1200 Liter. Das bedeutet, dass das ganze Öl, was im Lauf des Jahres gekauft wurde, nämlich 4666 Liter auch verbraucht wurde. Anders wäre es, wenn die Eigentümerin 4666 Liter insgesamt gekauft hätte und der Füllstand am Jahresende wäre noch beispielsweise bei 2000 Litern gelegen. Dann wäre die Rechnung so:

Anfangsbestand 1200 + gekaufte Menge 4666 = 5866 - 2000 = 3866. Dann wäre der Verbrauch also nur 3866 gewesen und man hätte natürlich als Grundlage für die Verbrauchskosten nur den Wert dieser 3866 nehmen dürfen. Also ist es schon korrekt, dass 4666 zu Grunde gelegt wurden.

Oder nach Deinem Beispiel:

Anfangsbestand 1200 + 7000 = 8200. Der Endbestand wäre dann am Jahresende bei 3534 Litern gelegen. Diesen von 8200 subtrahiert hätte ergeben: 4666 Liter

Davon wurde Euch nun der 5 Monatsanteil für Januar bis Mai zugerechnet. Korrekterweise hätte man zumindest bei der Belieferung im Juni den Tank peilen müssen, aber das hatte ich schon ausführlich erklärt.

Da die Heizkörper abgelesen wurden, nehme ich an, dass die Aufteilung der Heizkosten von einer Firma, wie Brunata oder Techem gemacht wurde. Es wurde also festgestellt, wieviele Einheiten ihr bis zu Eurem Auszug verbraucht habt.

Die Ablesung wurde gemacht, um Euren Verbrauch im Verhältnis zu anderen Wohneinheit/en im gleichen Haus zu ermitteln und zwar wieder in Bezug auf die ersten 5 Monate des Jahres.

Noch etwas sollte man berücksichtigen. Der Gesamtverbrauch von 12 Monaten wurde einfach auf die ersten 5 und die zweiten 7 Monate aufgeteilt.

In den ersten 5 Monaten hatten wir gerade im letzten Jahr fast nur kalt. Bis Anfang Juni praktisch nur Tage, an denen man auch heizen musste. Somit dürfte in dieser Zeit viel mehr Heizöl verbraucht worden sein, als von Juni bis Dezember. Dies ergibt sich auch aus der Tatsache, dass im März nachgefüllt wurde und im Juni schon wieder. Verbrauch bis dahin also ca. 2000 Liter (etwas Rest war im Juni sicher noch im Tank). Geht man wieder vom Gesamtverbrauch aus (4666 Liter), wurden also in den 7 Monaten danach 2666 Liter verbraucht. Im Schnitt ca. 400 in den ersten 5 Monaten und ca. 380 in den anderen 7 Monaten. Während der Schnitt übers ganze Jahr betrachtet 388 Liter war. Somit ergibt sich hieraus noch ein gewisser Vorteil für Euch durch die eher pauschale Aufteilung.

Die Abrechnung ist genau richtig. man muss von Jahreskosten ausgehen. Siehe auch Antwort von @Tillmann. Beim Wasser ist das nicht anders. Eine Klage würdest du verlieren.

Sie können nur zu Kosten herangezogen werden die Sie auch verursacht haben. In Zwei-Familienhäusern, in denen der Vermieter eine Wohnung SELBST bewohnt und die andere Wohnung vermietet ist, kann vereinbart werden, die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig, sondern nach Wohnfläche abzurechnen.

Ansonsten gilt IMMER die Heizkostenverordnung. Danach muss der Vermieter mindestens 50 Prozent, aber höchstens 70 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilen. Hierzu müssen alle Wohnungen oder Heizkörper mit so genannten Erfassungssystemen ausgestattet sein, die dann einmal im Jahr abgelesen werden. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden auch bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung nach einem festem Maßstab, im Regelfall nach der Wohnfläche, verteilt.

Dann sollte klar sein welche Kosten Sie in welchem Zeitrahmen ( Bei Zwischenablesung) verursacht haben. Achten Sie noch darauf welche Rechnung der Vermieter zugrunde legt. Es gilt der Grundsatz

First in = First out

Also das jeweilige Restöl mit seinem bezahlten Preis muss zwingend zuerst in die Berechnung eingehen.

Rechnet der Vermieter nicht nach den Grundsätzen der Heizkostenverordnung ab ist die Abrechnung formal falsch und kann im Widerspruch Verwendung finden.

Es wurde das gesamte Öl, welches das ganze Jahr in den Tank gefüllt wurde zur Berechnung mit herangezogen, obwohl wir nur 6 Monate da gewohnt haben. Davon wurde unser Anteil berechnet. Je mehr Öl bestellt wird, desto höher werden also die Kosten unserer Nachzahlung. Das verstehe ich nicht.

@cathi321

Ja das haben wir alle so verstanden. Das ist faktisch nicht statthaft. Der Vermieter muss Firstin First out mit dem ensprechenden Preis berechnen. Der Vermieter muss aber die zugetankte Gesamtölmenge minuns Anfangsbestand = Verbrauch rechnen. Daraus für einzelne Mieter den Anteil.In Ihrem Falle 5/12 auf den nichtverbrauchsabhängigen Teil. ( Der Teil der nach m² verteilt wird oder sollte. Der Andere verbrauchsabhängige Teil nach Verbrauch sprich Heizkostenverteiler?? Hier kommt Ihr tatsächlicher Verbrauch her. Dieser mittels Ermittlung des Preises ( First in-First out ) geltenden Preis.

Oh etwas schwierig zu verstehen, die meißten Vermieter verstehen das auch nicht. ;-)

Für den der Abrechnung zugrunde liegenden JAHRESverbrauch ist das so korrekt. Hauptsache, die Umlage nach Verbrauch auf die einzelnen Mietparteien stimmt...

Das ist ja der Punkt . Wir haben bis Ende Mai dort gewohnt. In der Zeit wurden 2200l Öl verbraucht, ( 2048€). Nach unserem Auszug wurde nochmal Öl bestellt im Wert von 2000€ an dessen Verbrauch wir gar nicht mehr teil genommen haben. Ist es rechtens den gesammten Jahresverbrauch für die Berechnung zu nehmen? Ist die Grundlage für unsere Berechnung nicht die tatsächlich verbrauchten 2048€?

@cathi321

JA, das ist rechtens...

ZUNÄCHST werden die JÄHRLICHEN Kosten berechnet. Das sind im Beispiel Kosten für 1200 Liter (Anfangsbestand) + Kosten 4666 Liter (Betankungen) - Kosten für 1200 Liter (Endbestand). Dabei ist der Preis für den Anfangsbestand der für die letzten(n) Betankung(en), und der für den Endbestand der Preis für die Betankungen dieses Jahres. Es fließen also IN JEDEM FALL ALLE Betankungen des Jahres über den Endbestand mit in die Kosten ein, und nicht nur die 2048 Euro. Genau deswegen nennt man es JAHRESabrechnung...

DANACH erst erfolgt die Umlage auf die einzelnen Verbräuche, auch die, die nur zeitanteilig sind...

Wann das Öl im Abrechnungszeitraum gekauft wurde ist irrelvant.

Relevant ist korrekte Erfassung des Anfangs-, Endbestandes und natürlich des Verbrauchs

Lies hier unter Falsche Bewertung des Brennstoffverbrauchs

http://www.energieverbraucher.de/de/Heizkosten--abrechnung__263//ContentDetail__11618/

Das verstehe ich, mir ist nur folgendes schleierhaft:

Der Anfangsbestand wurde angegeben mit 1200 l Dann kam eine Öllieferung im März von 1000 l Danach eine im Juni von 3666 l. Der Endstand von 1200l , abgelesen im Dezember wurde auf der Abrechnung wieder abgezogen. Es bleiben also 4666 Liter für das ganze Jahr zum Preis von 4030 Euro. Ausgehend von diesem Preis wurde - korrekt - anteilmässig mit Zeitfaktor unser Verbrauch berechnet für den Zeitraum Januar bis Mai. Danach wohnten wir ja nicht mehr da. Angenommen, der Tank wäre gefüllt mit 10.000 Liter, dann hätten wir also anteilig diese Kosten tragen müssen. Das kommt mir komisch vor. Es wurde also nicht das tatsächlich verbrauchte Öl zur Berechnung genutzt, sondern das, welches das ganze Jahr über im Tank war. Steh ich einfach nur auf der Leitung, dass ich das nicht verstehe?

@cathi321

Wenn am Anfang 1200 Liter im Tank waren und am Ende auch, und zwischenzeitlich 4666 Liter getankt wurden, ist das der Verbrauch, der zugrunde liegt, soviel ist klar...

Eine andere Frage ist, ob der Preis dafür angemessen ist, denn das ist NICHT der Preis der 4666 getankten Liter, sondern der Preis der 1200 Anfangsliter zzgl. von 3466 getankten Liter. Kann ja sein, dass die ersten 1200 Liter wesentlich billiger waren, das muss selbstverständlich berücksichtigt werden...