Nutzung der eigenen Terrasse

11 Antworten

Ob Ihr Eigentümer oder Mieter seid spielt keine Rolle. Für alle gilt ab 22 Uhr Ruhestörungen zu vermeiden. Leider ist das im Sommer auf Terrassen und Balkonen ein Problem wenn andere Leute schlafen müssen und die Fenster offen sind.

Nunja ab 22 Uhr gilt Nachtruhe (Zimmerlautstärke) - auch für euch als Eigentümer. Wenn sie natürlich immer die Fenster offen haben, bringt auch normale Lautstärke nicht viel... dann hören sie ja trotzdem noch alles. Sie könnten aber auch einfach die Fenster schließen.

Verlegt die privaten Feiern doch ab dem Zeitpunkt einfach nach drinnen, dann seid ihr auf der sicheren Seite. Und wenn mal ein besonderer Anlass ansteht (z.B. Geburtstag oder ähnliches) dann gebt ihnen vorher Bescheid, dass es etwas lauter werden könnte (am besten ladet ihr sie gleich mit ein :) )

Normale Nutzung ist okay.

helmutgerke  30.07.2013, 09:31

es ist allerdings merkwürdig, dass der Terrassen- oder der Fensterausbau beim Nachbarn so seitens Baubehörde genehmigt wurde.

Rheinflip  30.07.2013, 10:37

Der Mieter darf auch das Fenster schliessen.

Normales Unterhalten kann einem niemand auf der Terrasse verbieten. Anders herum ist die Frage: Wollt ihr, dass der Nachbar jedes Wort mitbekommt? Natürlich ist es auch immer gut ein gutes Verhältnis zum Nachbar zu haben. Also ist das mal wieder eine Gradwanderung. Verbieten kann er es nicht, aber vielleicht gibt es bei anderen Dingen Probleme...........wenn mich euer Gerede stören würde, würde ich das Fenster zu machen.

ab 22 uhr würde ich mich zurück ziehen, zumal man im sommer auch nicht gern die fenster im schlafzimmer schliesst. mein mann würde irre werden wenn nach 22 uhr sich so nah noch unterhalten wird und er um 4 raus muss um zur arbeit zu gehen. am wochende kann man ja mal draussen bleiben und sich noch unterhalten oder auch mal die nachbarn einladen. aber unter der woche sollte man doch etwas rücksichtsvoller sein.