400€-Job: WAS muss dem Haupt-Arbeitgeber gemeldet werden?

5 Antworten

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Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nur melden dass Sie einen Nebenjob ausüben wollen. Zudem sollte es reichen wenn Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt (400 Euro-Job), dass die zulässige Arbeitszeit nicht überschritten wird und dass der Job nichts mit dem Tätigkeitsfeld Ihres Hauptjobs zu tun hat. Wenn der Arbeitgeber weitere Informationen haben will, können Sie entscheiden ob Sie diese geben wollen.

Der Arbeitgeber kann einen Nebenjob unter folgenden Umständen untersagen,

  1. wenn das Arbeitszeitgesetz verletzt wird. Dann kann der Arbeitgeber davon ausgehen dass sich der Nebenjob nachteilig auf den Hauptjob auswirkt.

  2. für die Konkurrenz gearbeitet wird.

  3. für die Zeit in der Sie krankgeschrieben sind.

Weitere nützliche Infos zum Thema Nebenjob:

Ein einmal genehmigter Nebenjob kann durch den Arbeitgeber nicht einfach wieder verboten werden.

Wurde per Arbeitsvertrag ausgeschlossen dass ein Nebenjob angenommen werden darf, dann kann der Arbeitgeber den Nebenjob ablehnen.

Wurde im Arbeitsvertrag vereinbart dass Sie den Nebenjob genehmigen lassen müssen, dann müssen Sie sich daran halten.

Auch wenn Sie einen Nebenjob grundsätzlich nicht durch den Arbeitgeber genehmigen lassen müssen, gelten obige "Verbotsmerkmale". Folge: Sie dürfen einen solchen Nebenjob generell nicht annehmen.

Peter Kleinsorge

Vielen Dank schon mal für die Info. Die meisten Leute antworten hier einfach was sie denken, mich interessiert die rechtliche Grundlage, gerne auch unter Angabe der entsprechenden Gesetze und Paragraphen.

Wenn unsere Beschäftigten einen Nebenjob anmelden, müssen sie in einem Formular Angaben machen zu Namen und Sitz der anderen Firma, Tätigkeit, Beschäftigungsumfang pro Woche und Tage und Uhrzeiten, an denen gearbeitet wird (damit die 11 Stunden Pause zwischen Arbeitsende im Nebenjob und Dienstbeginn bei uns nicht unterschritten werden).

also ich hatte meinen Arbeitgeber nur informiert das ich ab... eine Nebentätigkeit als Pizza Lieferfahrer haben werde. Er sagte nur: ok, aber sollte ihre Leistung dadurch nachlassen, müssen sie sich entscheiden. Und bitte denken sie dran! Nicht mehr als 10h pro Tag gesamt Arbeitszeit und am Wochenende müssen sie sich erholen. und im Urlaubs oder Kranheitsfall darf generell nicht gearbeit werden. Sonst gibt es ne Kündigung. Das wars. Und ich Arbeitete in einer Firma mit mehr als 300 MA.

Die Minijob-Zentrale braucht einfach immer sehr, sehr lang. Dein Arbeitgeber sollte eigentlich nur wissen, dass Du einen Minijob ausübst, bzw. in welcher Branche. Wenn in Deinem Arbeitsvertrag darüber nichts drinsteht, brauchst Du ihn bei Deinem Hauptarbeitgeber auch nicht angeben.

Sicherlich die Firma, Tätigkeit und Einsatzzeiten.. m.W.n. auch die Entlohnung.. der bisherige AG hat das Recht, wenn er der Meinung ist, dass die Nebentätigkeit deine Haupttätigkeit negativ beeinflusst, dir die Tätigkeit zu untersagen. Somit müssen m.E. alle relevanten Daten dafür genannt werden.