Nachträgliche Berechnung Kindergartengebühren
Hallo zusammen,
unsere Tochter geht seit Juli 2010 nicht mehr in den Kindergarten. Wir haben jetzt im November 2010 eine Aufforderung erhalten die Steuerbescheide 2008 und 2009 einzureichen um die Kindertagesstättengebühren für August 2008 bis Juli 2010 nachzuberechnen.
Dieses Schreiben erschreeckt uns sehr denn an dem Schreiben ist eine Gebührentabelle nach Kibiz beigefügt. Und da müssen wir erkennen dass wir nach KIBIZ das Doppelte hätten zahlen müssen. Das wären circa 120 Euro mal 24 Monate. Wir müssten dann 2880 Euro nachzahlen.
Wir geben zu dass es dumm war dass wir uns diese Gebührentabelle nicht schon in 2008 mal genauer angesehen haben aber im Rahmen von KIBIZ wurde immer nur von den Veränderungen im Kindergartenalltag gesprochen. Und es wurde von den Betreuungsmodellen gesprochen. Und genau in diesen Betreuungsmodellen sehen wir bei der Nachberechnung die große Ungerechtigtkeit. Wir wurden in das 45 Stunden Modell gequetscht weil es die anderen Modelle nicht oder nicht mehr gab. Wir hätten nicht die 45 Stunden gebraucht. Ich habe nur 6 Stunden täglich gearbeitet und ab Juni 2009 sogar nur 4 Stunden täglich. Aber ein Wechseln war nicht möglich. Hätte ich meinen Job kündigen sollen? Wenn ich an die hohe Nachberechnung denke hätte ich es vielleicht wirklich getan. Wer kann uns Tipps geben wie wir vorgehen können? Müssen wir klagen? Bringt das was?
2 Antworten
Dagegen zu Klagen bringt gar nichts!Wir haben auch nachzahlen müssen und zwar für drei Jahre!Man hat uns beim Jugendamt gesagt das sie das drei Jahre zurückfordern dürfen!_Ich habe für meine Tochter im letzten Kita Jahr das doppelte zahlen müssen obwohl sie nur 25 stunden in der woche dort war!Das war mehr als im Ersten Jahr(Kind war unter drei!).Weil wir kapp darüber lagen sind wir sofort auf 54.000 Euro eingestuft worden(wir sind ganz normale Leute ..keine Politiker mit horendem Einkommen!)Hätte ich das eher gewußt das mich das letzte Kita Jahr so teuer kommt hätte ich sie abgemeldet!Mich hat es so geägert das man auch in der Kita nicht darauf hingewiesen wurde das man z.B jedes Jahr Grundsätzlich die Gehaltsmitteilungen und Lohnsteuerbescheide vorlegen sollte!Aber Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht!
Ich gebe zu, das ich nicht all zu viel Ahnung habe, da meine Tochter erst nächstes Jahr in den Kindergarten geht.
Aber normalerweise ist man doch verpflichtet, das Einkommen jährlich beim Jugendamt einzureichen, damit die den Kindergartenbeitrag neu berechnen können (so ist es jedenfalls bei uns)
Ich verstehe dann das Jugendamt nicht...Ämter halt. Und damals bei der Anmeldung: musstet ihr dann nicht euer Bruttojahreseinkommen angeben? Ganz komische Sache wie das euer zuständiges Jugendamt bzw. Kindergarten handhabt. Ich glaube zwar nicht, das ihr irgendwelche Chancen habt, da wieder raus zu kommen, aber ich würde mich mit nem Anwalt in Verbindung setzen. (wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt, ist das optimal)