Nachträgliche Berechnung Kindergartengebühren

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Dagegen zu Klagen bringt gar nichts!Wir haben auch nachzahlen müssen und zwar für drei Jahre!Man hat uns beim Jugendamt gesagt das sie das drei Jahre zurückfordern dürfen!_Ich habe für meine Tochter im letzten Kita Jahr das doppelte zahlen müssen obwohl sie nur 25 stunden in der woche dort war!Das war mehr als im Ersten Jahr(Kind war unter drei!).Weil wir kapp darüber lagen sind wir sofort auf 54.000 Euro eingestuft worden(wir sind ganz normale Leute ..keine Politiker mit horendem Einkommen!)Hätte ich das eher gewußt das mich das letzte Kita Jahr so teuer kommt hätte ich sie abgemeldet!Mich hat es so geägert das man auch in der Kita nicht darauf hingewiesen wurde das man z.B jedes Jahr Grundsätzlich die Gehaltsmitteilungen und Lohnsteuerbescheide vorlegen sollte!Aber Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht!

Ich gebe zu, das ich nicht all zu viel Ahnung habe, da meine Tochter erst nächstes Jahr in den Kindergarten geht.

Aber normalerweise ist man doch verpflichtet, das Einkommen jährlich beim Jugendamt einzureichen, damit die den Kindergartenbeitrag neu berechnen können (so ist es jedenfalls bei uns)

Ich verstehe dann das Jugendamt nicht...Ämter halt. Und damals bei der Anmeldung: musstet ihr dann nicht euer Bruttojahreseinkommen angeben? Ganz komische Sache wie das euer zuständiges Jugendamt bzw. Kindergarten handhabt. Ich glaube zwar nicht, das ihr irgendwelche Chancen habt, da wieder raus zu kommen, aber ich würde mich mit nem Anwalt in Verbindung setzen. (wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt, ist das optimal)