Hauptmieter wurde gekündigt, Untermieter fliegt automatisch raus?
Hallo, ich bin Hauptmieter Einer wohnung und habe eine untermieterin. Ich wurde jetzt gekündigt, da das ganze haus renoviert wird. Im untermietvertrag steht eine offizielle kündigungsfrist von 3 Monaten, die allerdings nicht eingehalten werden kann, da das alles sehr plötzlich kam. Jedenfalls wurde uns 1 Monat vorher bescheid gesagt dass wir raus müssen, obwohl der untermietvertrag noch 2 monate laufen würde. Wenn ich gekündigt werde, fliegt meine untermieterin doch auch automatisch raus und der untermietvertrag verliert seine gültigkeit? Gerne einfach einen Text aus dem Mietrecht als antwort, den kann ich ihr dann zeigen. Weil ich kann ja auch nichts dafür wenn mein hauptmietvertrag gekündigt wird, verliert ihr untermietvertrag doch automatisch seine gültigkeit? Danke im Voraus
6 Antworten
Ein Vertrag besteht nur zwischen der Vermieterin und dem Hauptmieter.
Der Untermieter hat lediglich einen Vertrag mit dem Hauptmieter.
Wenn dem Hauptmieter gekündigt wird ( gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate) hat auch der Untermieter kein Recht mehr in der Wohnung zu bleiben.
Euch 1 Monat vorher zu sagen dass ihr "raus müsst" geht so nicht.
Auch der Vermieter hat die gesetzliche Frist zu wahren.
Falls ihr im Mietvertrag etwas anderes als die gesetzlichen Kündigungsfirsten vereinbart hat, kann euch natürlich entsprechend mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
Wenn dem Hauptmieter ordnungsgemäßig gekündigt wird, hat der Untermieter kein Recht mehr dort zu wohnen.
Teilt der Hauptmieter dem Untermieter aber nicht / zu spät mit , dass andere Kündigungsfristen vereinbart wurden bzw. dass ihm gekündigt wurde
hat der Untermieter möglicherweise Schadensansprüche gegen den Hauptmieter.
Ohja Entschuldigung du hast recht , § 573 c Abs. 4 hatte ich ganz vergessen.
Kannst Du mir bitte erst mal einen Hinweis aus den Kündigungsfristen Eures Mietvertrages geben, denn eigentlich müsste ja auch dieser eine gesetzliche Kündigungsfrist gleicher Länge enthalten. Solltet Ihr Euch auf einen Vergleich in Sachen Ausgleichszahlung, oder Ersatzwohnung eingelassen haben, dann seid Ihr unter Umständen ebenfalls ersatzpflichtig gegenüber der Untermieterin.
Wenn du Dich auf die "Plötzlichkeit" der Kündigung einlässt - Deine Entscheidung.
Und Dein Vermieter muß Umbaumaßnahmen mindestens 2 Monate zuvor ankündigen und er kann niemandem zwecks Umbau eine Kündigung mit einer solch verkürzten Frist aussprechen.
Deinem Untermieter steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu.
Und es ist gleichgültig, ob Du glaubst Du könnest diese Frist nicht einhalten.
Die Renovierung des Hauses berechtigt den Vermieter nicht seinen Mietern ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen, eigentlich gar nicht zu kündigen.
Renovierung ist auch in bewohntem Zustand möglich.
Endet der Mietvertrag des Hauptmieters muß auch der Untermieter die Mietsache räumen.
Sein Vertrag endet damit aber nicht.
Gerne einfach einen Text aus dem Mietrecht als antwort, den kann ich ihr dann zeigen.
Gibt es nicht.
Siehst Du...darum wäre es sinnvoll mal in den eigenen Vertrag zu schauen, es macht nämlich Sinn Gegenfragen zu beachten, wenn man eine sinnvolle Einschätzung macht.Wenn man einen Vergleich schließt muß man den Untermieter in die Verhandlung einbeziehen
Hauptmieter wurde gekündigt, Untermieter fliegt automatisch raus?
Der Untermieter muss auch raus wenn der Hauptmieter kündigt oder ihm gekündigt wird.
Allerdings kann der Untermieter von Dir Schadenersatz fordern, weil sein Mietvertrag trotzdem gültig bleibt.
Hier ist aber anzumerken dass eine Kündigung wegen Renovierung nicht wirksam ist.
Für Vermieter gilt grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist. Vertraglich wirksam kann nur eine längere vereinbart werden.