Muss man bei einer Arbeitslos Meldung den verletztengeld von Ehegatte preisgeben?

3 Antworten

ist das normal?

Ja.

Zu Frage 2 (und 1): weil Ihr als Arbeitslosengeld 2 - Bezieher eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Beim ALG 2 werden grundsätzlich alle Einnahmen bzw. Einkommen auf das ALG 2 angerechnet.

Wie es sich mit Verletztengeld verhält, kann ich leider nicht genau sagen.

Meinst Du jetzt ALGI oder ALGII, also Hartz IV? Bei der Agentur für Arbeit brauchst Du meines Wissens diese Angaben nicht zu leisten

Ihr wohnt zusammen und das Geld soll ich unterstützen, nicht bereichern. Deshalb alles angeben.

Alles zuviel gezahlte durch Falschangaben wird zurückgefordert werden. Also machs nicht unnötig kompliziert.