MUSS im Arbeitszeugnis die Fachabteilung UND die Personalabteilung im Arbeitszeugnis unterschreiben?

2 Antworten

Grundsätzlich muss ein Arbeitszeugnis von einer "ranghöheren" und "weisungsbefugten" Person unterschrieben sein. Dies muss für einen "Dritten" deutlich im Zeugnis erkennbar sein, zum Beispiel durch hinzufügen der Funtion des Unterzeichnenden (Personalleiter/ Betriebsleiter) oder durch "ppa" oder "i.V."

Wenn du aber direkt der Geschäftsleitung unterstellt warst, so ist zwingend die Unterschrift eines Mitgliedes der Geschäftsleitung erforderlich, da nur dieser dann als "ranghöher" gilt.

Es ist also von Fall zu Fall unterschiedlich, wer ein Arbeitszeugnis unterschreiben darf oder muss, einen Anspruch auf mehrere Unterschriften gibt es nicht, auch wenn es allgemein üblich ist.

Hier sind jede Menge Urteile zum Thema auch mit der jeweiligen Begründung:

www.arbeitszeugnis.de/Unterschrift-im-Arbeitszeugnis.php

Grundsätzlich kann aber ein Dritter (also Zeugnisleser wie zukünftiger AG) aus der Tatsache, wer unterschrieben hat, auch die Wertschätzung ablesen, denn je höher der Rang, umso besser.

Arbeitszeugnisse sollten von möglichst hochrangigen Firmenvertretern unterschrieben sein. Neben dem Zeugnistext erkennt man daran den Stellenwert des Zeugnisempfängers im Unternehmen.

Ohne weitere Einzelheiten zu kennen, deutet eine Unterschrift nur von der Personalabteilung auf eine geringe Wertschätzung hin.

Abhängig von der bekleideten Position hat der Zeugnisempfänger schon einen gewissen Anspruch auf Unterschrift durch einen oder zwei hochrangige Firmenvertreter. Hierzu müsste im Vorfeld das Arbeitszeugnis analysiert werden.

Anm.: Durchzusetzen ist solch ein Anspruch allerdings recht schwierig - im Notfall mit Hilfe des zuständigen Arbeitsgerichts. Ich empfehle jedoch zuvor ein taktisch kluges Vorgehen gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber.