Muss ich, wenn nach Wohnungsübergabe Nachbesserungen gefordert werden, die über das vereinbarte Mietende hinausgehen, nochmal Miete zahlen, wenn ja, anteilig?

6 Antworten

Der Mietvertrag ist doch beendet? - Also bleibt dem Vermieter nur eine Schadenersatzforderung ggf. in Höhe der anteiligen Kaltmiete, wenn du durch den vorhandenen Schaden eine Weitervermietung "verhinderst" - aber keine "Mietzahlung"!

schnaakel 
Fragesteller
 24.06.2015, 12:21

die Wohnung wird sowieso vom Vermieter renoviert, also Mietausfall komt erstmal nicht in Frage

Wenn die Wohnungsübergabe wegen Mängeln gescheitert ist, ist das Mietverhältnis auch noch nicht beendet. Dann hast du ja auch noch die Schlüssel und musst folglich auch noch die Nutzung der Wohnung bezahlen.

Sollte deswegen der Nachmieter nicht einziehen können, bist du außerdem schadensersatzpflichtig.

Genau deswegen sollte man das ja auch nicht auf den "letzten Drücker" einplanen.

schnaakel 
Fragesteller
 24.06.2015, 12:26

Die Wohnung wird anschließend eh von der Wohnungsverwaltung renoviert. Muss ich dann den kompletten Monat zahlen, oder nur anteilig, z.B. wenn die Nachbesserungen innerhalb von 2 Tagen abgeschlossen sind?

DerHans  24.06.2015, 12:27
@schnaakel

Dann kann es aber sein, dass die bestellten Handwerker nicht in die Wohnung kommen. Das ist ganz sicher nicht kostenlos

PlueschTiger  24.06.2015, 12:43
@DerHans

Kann ein Vermieter überhaupt berechtigt die Übernahme wegen Mängel verweigern, wenn er sowieso Renovieren will? Das währe ja doppelte Arbeit.

DerHans  24.06.2015, 12:45
@PlueschTiger

Es gibt ja auch Mängel, die mit der geplanten Renovierung gar nichts zu tun haben

PlueschTiger  30.06.2015, 12:26
@DerHans

Welche? Alles was mir einfallen würde währe wieder Sache des Vermieters weil die dann schon in die Strukturen des Hauses eingreifen und nichts mehr mit den Pflichten des Mieters zu tun haben.

Außerdem, würden zum Beispiel bei der Renovierung die Türen ausgetauscht, könnte man einen Mieter, selbst wenn der eine versehentlich Beschädigt hat ihm nicht die Kosten dafür draufdrücken. Zumal er selbst nach dem Auszug nichts davon hat. das währe für mich wie eine Mitfinanzierung der Renovierung. Also der Versuch eigene Kosten auf den Scheidenden Mieter abzuwälzen.

Das denke ich jedenfalls. Zudem ist ja nicht jede Vertragliche Pflicht oder Recht auch Erlaubt.

wenn ich die Wohnung z.B. 2 Tage nach vertraglichem Mietende übergeben, dann die komplette Monatsmiete?

Du musst dann anteilig Nutzungsentschädigung zahlen.

MfG

Johnny

Nun, da kommt es zunächst doch drauf an, ob du überhaupt zu den Arbeiten verpflichtet warst. Möglicherweise hast du geleistet, obwohl die Klausel unwirksam war. Dann hättest du Anspruch auf Schadenersatz und bräuchtest für die zwei Tage keine Nutzungsentschädigung blechen. Schreib also bitte Näheres, dann "hörst" du wieder von mir.

Das kommt auf die Nachbesserungen an. Wenn es um banale Dinge geht, kann ja der Nachfolger einziehen. Wenn die Wohnung nicht richtig bewohnt werden kann, ist Schadensersatz für Mietausfall berechtigt.