Muss ich für die Mietschulden meiner Mutter haften?

5 Antworten

http://www.frag-einen-anwalt.de/Haften-erwachsene-Kinder-fuer-Schulden-der-Eltern---f26160.html

Es geht hier wohl um Renonvierungskosten - aber die Antwort kannst du auch auf deinen Fall anwenden.

Wenn Du den Mietvertrag nicht unterschrieben hast, haftest du nicht für deine Mutter. Denk dran, dass du innerhalb der 14 Tage einen Widerspruch einlegen mußt. Ansonsten kommst du aus der Nummer nicht mehr raus. Das Gericht prüft nicht ob die Forderung gerechtfertigt ist , sondern nur die Form. Du bekommst dann einen Titel und der gilt 30 Jahre.

Alles Gute!

Da ihr beide Brüder nicht im Mietvertrag als Mieter steht und ihn auch nicht unterschrieben habt, kann von euch keine Miete gefordert werden. Ich wüsste jedenfalls nicht auf welcher Rechtsgrundlage. Das Gericht schreibt nur, was der RA des Vermieters ihm in der Klage mitgeteilt hat, dass muss nicht stimmen, wird aber trotz Kenntnis der Rechtslage versucht. Letzten Endes entscheidet der Richter. Hier wohl was euch beide betrifft zu euren Gunsten, Mutter wird natürlich zur Zahlung verurteilt werden.

Auszug:

Kinder zahlen nicht für Mietschulden der Eltern

Google: Muss man für die Mietschulden der Eltern haften?

Ich hab ma gehört, dass tatsächlich die Kinder für ihre Eltern haften, sollte es hart auf hart kommen. Weiss aber net obs au wirklich stimmt.... Am besten nen Anwalt fragen.