Mitvertrag endet Räumungsfristverlängerung möglich?

5 Antworten

Ein befristeter Mietvertrag endet mit Ende der Befristung. Daher gibt es keine Räumungsfrist. Die Räumung muss bis zum Ende des Mietvertrages erfolgt sein. Abhängig von der weiteren Verwendung des Mietobjektes kann der Vermieter prüfen, ob eine Nutzung über das Mietende hinaus durch dich als ehemaliger Mieter entgeltlich erfolgen kann. Er ist zu keinem Zugeständnis verpflichtet. Eventuell ist eine Nutzung durch Zugeständnis bestimmter Auflagen zu erreichen, die dem Vermieter als lukrativ erscheinen mögen.

Kann es sein, dass du diese Nachricht ausversehen hier rein gestellt hast?

Es scheint nämlich mehr so als wäre das eine E-Mail an den Vermieter.

Denn solltest du nähmlich fragen.

MfG

vThomsen 
Fragesteller
 01.12.2016, 17:45

ja doch aber will doch die Mail/Brief richtig schreiben und keinen blödsinn dem Vermieter schreibe wollte nur wissen ob das hier auch eine Räumungsfristverlängerung genannt wird, da mir nicht gekündigt wurde sondern nicht verlängert

Antwort zu Deinem Kommentar. Ja, so ist es. Ob der Vermieter dann mitmacht, ist eine andere Sache!

vThomsen 
Fragesteller
 01.12.2016, 17:59

danke

Die Fristverlängerung ist nur im beiderseitigen Einverständnis der Parteien möglich, und sollte schriftlich vereinbart werden..

vThomsen 
Fragesteller
 01.12.2016, 17:50

also könnte ich einfach schreiben das ich um eine Verlängerung Räumungsfrist bitte 

asdundab  01.12.2016, 18:01

Nenne es lieber "Frist zum Verlassen der Räumlichkeiten" statt "Räumungsfrist".

Darüber können Sie mit dem Vermieter verhandeln. Einen  Rechtsanspruch auf die Räumungsverlägerung haben Sie nicht.