Gemeinsam im Mietvertrag aber ich will ausziehen!

10 Antworten

und habe auchschon mit meinem Vermieter gesprochen die meinten das ich 3 Monate weiterzahlen müsste und eine Unterschrift von meinem Ex bräuchte!!!

Richtig. Entweder Unterschrift unter die gemeinsame Kündigung oder der Vertragsentlassung. Letzteres müßte aber auch der Vermieter unterschreiben.

Noch mal, weil so viele falsche Antworten kamen:

Du allein kannst nicht kündigen bzw. wäre eine solche Teilkündigung unwirksam.

Ausziehen kannst Du natürlich wann Du willst.

Einen gemeinsamen Mietvertrag kann man nur gemeinsam kündigen, oder Dein Vermieter und Dein Ex müssen Deiner Entlassung aus dem Mietvertrag ausdrücklich zustimmen. Dann ist das bisherige gemeinsame Mietverhältnis wirksam beendet. Ausziehen kannst Du natürlich schon früher, aber Deine mietvertraglichen Verpflichtungen mußt Du einhalten. Ob Dein Ex Dir dann Deinen Anteil an den 3 Mon. Mietzahlungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist erläßt müßt ihr untereinandern klären, das ist nicht das Bier des Vermieters!

Bin ich trotzdem daran gebunden 3 Monate weiter zu zahlen und dort wohnen zu bleiben

Dort wohnen bleiben musst du nicht, die 3 Monate weiter zahlen aber schon, denn schließlich bist du einen Vertrag eingegangen, dessen Kündigungsfrist eben die drei Monate sind. Ob dein Ex dort wohnen bleibt oder nicht, ist dabei unerheblich. Evtl. kannst dich ja aber mit ihm einigen. Um dich alleine aus dem Vertrag zu entlassen, müssen sowohl der Vermieter als auch dein Ex einverstanden sein.

dessen Kündigungsfrist eben die drei Monate sind.

Für die Partei Mieter wohlgemerkt.

Beide haben unterschrieben - beide zahlen.

Beide wollen einen anderen Vertrag - beide müssen unterschreiben.

Jeder ist dem Vermieter gegenüber alleine in vollem Umfang für die Zahlung der Miete zuständig!

Zahlt also der eine nicht, muss der andere zahlen!

Zu aller erst einmal, die Wohnung fristgerecht kündigen, dann diese Frist einhalten und dann einfach ausziehen. Was dein Ex dann anschließend macht, betrifft dich nicht mehr! Er bleibt dann quasi alleiniger Mieter! Du kannst natürlich in der Fristzeit die Hälfte der Warmmiete von deinem Ex fordern, falls er aber nicht dafür aufkommen will wùrde dir nur der Gang zum Anwalt übrig bleiben. Nur würde ich das nicht empfehlen, da dass ein langwieriger Prozess ist. Mach auf jeden Fall nicht den Fehler und zahl deinem Vermieter nur deine Hälfte der Miete. Wie ich das nun verstanden habe wird es so sein, dass dein Ex bis dato nichts zur Miete beigesteuert hat? Da könntest du im Nachhinein die Hälfte fordern, von allen Mietszahlungen über den gesamten Mietzeitraum! Wenn er aber dafür in der Mietzeit für Lebensmittel und sonstige Dinge aufgekommen ist, kann er das anrechnen, was aber schwer zu beweisen sein wird, da er dann sämtliche Quittungen und Rechnungen vorlegen müsste!

Ich rate dir nun: Kündige Fristgerecht und vermeide sämtliche finanzielle Konfrontationen, da dich vielleicht im Nachhinein das mehr kosten würde, als es das bisher getan hat. Beginn bei null und erfreue dich deiner Freiheit! Finde zurück zu dir selbst und lerne aus der Beziehung um in der nächsten zu glänzen!

Einen alleine Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrags ist unwirksam.

Was dein Ex dann anschließend macht, betrifft dich nicht mehr!

Falsch, denn die Kündigung der Fragestellerin wäre unwirksam.